
Aktuelles aus Afghanistan: Informationen aus den wöchentlichen Briefing Notes des BAMF vom 28. Juli 2025
1. Regierungsführung und Verfolgungslage
Ein Bericht der UN-Unterstützungsmission in Afghanistan (UNAMA) vom 24.07.25 beschreibt, dass die Taliban Menschenrechtsverletzungen, insbesondere Folter, willkürliche Inhaftierungen und Drohungen gegen Afghaninnen und Afghanen begehen, die aus Iran und Pakistan abgeschoben wurden. Der Bericht konzentriert sich dabei auf Personen mit hohem Risikoprofil für Menschenrechtsverletzungen, darunter Frauen und Mädchen, ehemalige Regierungsbeamte und Sicherheitskräfte, Medienschaffende und Aktivisten der Zivilgesellschaft. Nachdem die Taliban den Bericht zunächst dementiert hatten, räumte ein Taliban-Sprecher ein, dass einige aus den Nachbarländern abgeschobene Personen Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt waren.
Eine neue Verhaftungswelle gegen Frauen und Mädchen in Kabul sei Medienberichten zufolge auf direkten Befehl des Taliban-Führers Hibatullah Akhundzada eingeleitet worden (vgl. BN v. 21.07.25). Die Kampagne werde von Mullah Shirin, dem Taliban-Gouverneur von Kandahar, überwacht, der aus diesem Anlass nach Kabul angereist sein soll. Kurz nach seiner Ankunft sei ein hochrangiges Treffen einberufen worden, an dem Beamte des sogenannten Tugendministeriums und des Innenministeriums teilnahmen. Im Mittelpunkt des Treffens habe die Einführung strenger Kleidervorschriften für Frauen in der Hauptstadt gestanden. Die von Mullah Shirin geleitete Delegation sei Berichten zufolge im Anschluss u.a. nach Balkh (Provinz Badakhschan) und in weitere Provinzen gereist, um die lokale Durchsetzung religiöser Gesetze zu überprüfen.
Die Taliban sollen laut Medienberichten Abdul Sami Ghaznawi, einen prominenten Geistlichen, der jahrzehntelang als Mentor für Taliban-Angehörige fungierte, verhaftet und verurteilt haben. Ein Militärgericht der Taliban habe ihn am 23.07.25 zu 45 Tagen Gefängnis verurteilt. Berichten zufolge sei er angeklagt worden, weil er in einer Fatwa zum Dschihad gegen Pakistan aufgerufen und das Verbot der Taliban, Mädchen Bildung zu ermöglichen, öffentlich kritisiert haben soll.
Der prominente schiitische Geistliche Vaezzadeh Behsoodi gab am 23.07.25 bekannt, dass die Taliban sein Büro im Westen Kabuls (Dasht-e Barchi) geschlossen und die Räumlichkeiten versiegelt hätten. Auch seine Zweigstelle und das angeschlossene Seminar im selben Stadtteil seien geschlossen worden. Behsoodi galt in den vergangenen vier Jahren seit der erneuten Machtübernahme als Kritiker der Taliban-Politik.
Mawlawi Abdul Malik, ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des Rates der Religionsgelehrten der Provinz Pandschir, sei laut Medienberichten im Distrikt Rokha in ein Krankenhaus eingeliefert worden, nachdem sich sein Gesundheitszustand während einer vorherigen zweiwöchigen Taliban-Haft aufgrund von Folter verschlechtert hatte. Abdul Malik gilt als eine der angesehensten religiösen Persönlichkeiten in Pandschir.
Die Taliban sollen Medienberichten zufolge im vergangenen Monat in mehreren Provinzen (u.a. Kabul, Ghazni, Herat, Laghman, Kandahar und Sar-e-Pul) Dutzende von Personen festgenommen haben, darunter mindestens sieben Journalisten im Zusammenhang mit vermeintlich „unislamischen“ Inhalten in sozialen Medien. Die Taliban sollen dafür eine spezielle digitale Überwachungseinheit eingerichtet haben, deren Aufgabe es sei, die Online-Aktivitäten in sozialen Medien zu verfolgen und zu überwachen. In diesem Zusammenhang habe das Tugendministerium u.a. die Festnahme zweier Personen bekannt gegeben, denen vorgeworfen werde, ausländische Fernsehserien übersetzt und synchronisiert zu haben, die „westliche Inhalte“ enthielten. Die Personen hätten auch Kontakt zu ausländischen Medien gehabt.
Eine neue Anweisung des Tugendministeriums in Kandahar schreibe laut Medienberichten vor, dass Frauen, die sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor arbeiten, eine „Mahram-Karte“ besitzen müssen. Die Karte bescheinige die Anwesenheit und Identität einer zugelassenen männlichen Begleitperson – in der Regel ein Ehemann, Vater, Bruder oder Sohn – während der Arbeitszeit.
Die Taliban-Führung in Kandahar habe laut bekannt gewordenen internen Dokumenten ihre in Pakistan lebenden Mitglieder davor gewarnt, ihre Familien und Wohnsitze nach Afghanistan zurückzuverlegen, andernfalls drohe ihnen die Entlassung.
2. Rückführungen aus Iran und Tadschikistan
Laut der NGO Norwegian Refugee Coucil (NRC) seien mehr als 1,5 Mio. Afghaninnen und Afghanen in den letzten Monaten aus Iran zurückgekehrt, viele von ihnen zwangsweise und mittellos. Dies würde die fragile humanitäre Infrastruktur Afghanistans in beispiellosem Ausmaß unter Druck setzen. Allein in den ersten zwölf Julitagen kehrten laut UN-Angaben rd. 339.000 Afghaninnen und Afghanen aus Iran nach Afghanistan zurück.
Die tadschikischen Behörden haben Medienberichten zufolge eine neue Abschiebungswelle gegen afghanische Flüchtlinge und Asylsuchende gestartet und dies am 19.07.25 offiziell bestätigt. Schon Anfang Juli 2025 sollen afghanische Flüchtlinge SMS-Warnungen erhalten haben, in denen ihnen mitgeteilt worden sei, sie sollten Tadschikistan innerhalb von 15 Tagen verlassen, andernfalls drohe ihnen die Abschiebung. Im Bezirk Rudaki und in der Stadt Vahdat, etwa 26 Kilometer östlich der Hauptstadt Duschanbe, seien am 15.07.25 afghanische Flüchtlinge (Männer, Frauen und Kinder) zusammengetrieben und an unbekannte Orte transportiert worden. Berichten zufolge seien zwischen Oktober 2024 und Juli 2025 mindestens 485 afghanische Staatsangehörige aus Tadschikistan abgeschoben worden, darunter 334 Personen, die als Asylsuchende oder Flüchtlinge registriert waren. Inoffiziellen Schätzungen zufolge leben derzeit zwischen 10.000 und 13.000 afghanische Staatsangehörige in Tadschikistan.
Quellen:
1. UNAMA, No safe haven: Human rights risks faced by persons involuntarily returned to Afghanistan, July 2025; KabulNow, Taliban Torture, Arbitrarily Detain and Threaten Returnees from Iran and Pakistan: UN, last Update 24.07.2025; KabulNow, Taliban Acknowledge Retaliation Against Deported Migrants, last Update 25.07.2025; AFG Int, Taliban Jails Longtime Religious Mentor For Anti-Pakistan Fatwa, last Update 24.07.2025; AFG Int, Prominent Shia Cleric Says Taliban Shuttered His Office In Kabul, last Update 24.07.2025; AFG Int, Panjshir Cleric Hospitalised After Reported Abuse In Taliban Custody, last Update 23.07.2025; AmuTV, Taliban impose ‘mahram card’ requirement for female employees in Kandahar, last Update 23.07.2025; AmuTV, Sources: Taliban warn their members to relocate families from Pakistan, last Update 22.07.2025; AmuTV, Taliban detain dozens, including journalists, over social media posts: Sources, last Update 27.07.2025; AFG Int, Taliban Leader Ordered Arrests Of Women In Kabul, Say Sources, last Update 23.07.2025; AFG Int, Taliban Detain Two for Dubbing TV Series With 'Western Content', last Update 27.07.2025.
2. AmuTV, UN: 339,000 Afghans returned from Iran in 12 days, last Update 24.07.25; AmuTV, NRC chief: Over 1.5 million Afghans have returned from Iran, last Update 26.07.2025; AmuTV, Afghan women in Tajikistan face risk of arrest and deportation, last Update 28.07.2025; KabulNow, Tajikistan Steps Up Deportations of Afghans Despite Risk of Persecution Back Home, last Update 25.07.2025; RFE/RL Radio Ozodi, «Мы не знаем, куда их увезли». Таджикистан начал массово выдворять афганских беженцев [„Wir wissen nicht, wohin sie gebracht wurden.“ Tadschikistan beginnt mit der Massenausweisung afghanischer Flüchtlinge, übersetzt], last Update 22.07.2025; XOBAP, Пресс-центр Пограничных войск Государственного комитета национальной безопасности Республики Таджикистан сообщает [Die Pressestelle der Grenztruppen des Staatlichen Komitees für Nationale Sicherheit der Republik Tadschikistan teilt mit], last Update 19.07.2025; AmuTV, Tajikistan confirms expulsion of Afghan migrants, citing security concerns: Report, last Update 22.07.2025.

Aktuelles aus Afghanistan: Informationen aus den wöchentlichen Briefing Notes des BAMF vom 21. Juli 2025
1. Regierungsführung und Verfolgungslage
Ein Bericht der UN-Unterstützungsmission in Afghanistan (UNAMA) vom 24.07.25 beschreibt, dass die Taliban Menschenrechtsverletzungen, insbesondere Folter, willkürliche Inhaftierungen und Drohungen gegen Afghaninnen und Afghanen begehen, die aus Iran und Pakistan abgeschoben wurden. Der Bericht konzentriert sich dabei auf Personen mit hohem Risikoprofil für Menschenrechtsverletzungen, darunter Frauen und Mädchen, ehemalige Regierungsbeamte und Sicherheitskräfte, Medienschaffende und Aktivisten der Zivilgesellschaft. Nachdem die Taliban den Bericht zunächst dementiert hatten, räumte ein Taliban-Sprecher ein, dass einige aus den Nachbarländern abgeschobene Personen Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt waren.
Eine neue Verhaftungswelle gegen Frauen und Mädchen in Kabul sei Medienberichten zufolge auf direkten Befehl des Taliban-Führers Hibatullah Akhundzada eingeleitet worden. Die Kampagne werde von Mullah Shirin, dem Taliban-Gouverneur von Kandahar, überwacht, der aus diesem Anlass nach Kabul angereist sein soll. Kurz nach seiner Ankunft sei ein hochrangiges Treffen einberufen worden, an dem Beamte des sogenannten Tugendministeriums und des Innenministeriums teilnahmen. Im Mittelpunkt des Treffens habe die Einführung strenger Kleidervorschriften für Frauen in der Hauptstadt gestanden. Die von Mullah Shirin geleitete Delegation sei Berichten zufolge im Anschluss u.a. nach Balkh (Provinz Badakhschan) und in weitere Provinzen gereist, um die lokale Durchsetzung religiöser Gesetze zu überprüfen.
Die Taliban sollen laut Medienberichten Abdul Sami Ghaznawi, einen prominenten Geistlichen, der jahrzehntelang als Mentor für Taliban-Angehörige fungierte, verhaftet und verurteilt haben. Ein Militärgericht der Taliban habe ihn am 23.07.25 zu 45 Tagen Gefängnis verurteilt. Berichten zufolge sei er angeklagt worden, weil er in einer Fatwa zum Dschihad gegen Pakistan aufgerufen und das Verbot der Taliban, Mädchen Bildung zu ermöglichen, öffentlich kritisiert haben soll.
Der prominente schiitische Geistliche Vaezzadeh Behsoodi gab am 23.07.25 bekannt, dass die Taliban sein Büro im Westen Kabuls (Dasht-e Barchi) geschlossen und die Räumlichkeiten versiegelt hätten. Auch seine Zweigstelle und das angeschlossene Seminar im selben Stadtteil seien geschlossen worden. Behsoodi galt in den vergangenen vier Jahren seit der erneuten Machtübernahme als Kritiker der Taliban-Politik.
Mawlawi Abdul Malik, ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des Rates der Religionsgelehrten der Provinz Pandschir, sei laut Medienberichten im Distrikt Rokha in ein Krankenhaus eingeliefert worden, nachdem sich sein Gesundheitszustand während einer vorherigen zweiwöchigen Taliban-Haft aufgrund von Folter verschlechtert hatte. Abdul Malik gilt als eine der angesehensten religiösen Persönlichkeiten in Pandschir.
Die Taliban sollen Medienberichten zufolge im vergangenen Monat in mehreren Provinzen (u.a. Kabul, Ghazni, Herat, Laghman, Kandahar und Sar-e-Pul) Dutzende von Personen festgenommen haben, darunter mindestens sieben Journalisten im Zusammenhang mit vermeintlich „unislamischen“ Inhalten in sozialen Medien. Die Taliban sollen dafür eine spezielle digitale Überwachungseinheit eingerichtet haben, deren Aufgabe es sei, die Online-Aktivitäten in sozialen Medien zu verfolgen und zu überwachen.
In diesem Zusammenhang habe das Tugendministerium u.a. die Festnahme zweier Personen bekannt gegeben, denen vorgeworfen werde, ausländische Fernsehserien übersetzt und synchronisiert zu haben, die „westliche Inhalte“ enthielten. Die Personen hätten auch Kontakt zu ausländischen Medien gehabt.
Eine neue Anweisung des Tugendministeriums in Kandahar schreibe laut Medienberichten vor, dass Frauen, die sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor arbeiten, eine „Mahram-Karte“ besitzen müssen. Die Karte bescheinige die Anwesenheit und Identität einer zugelassenen männlichen Begleitperson – in der Regel ein Ehemann, Vater, Bruder oder Sohn – während der Arbeitszeit.
Die Taliban-Führung in Kandahar habe laut bekannt gewordenen internen Dokumenten ihre in Pakistan lebenden Mitglieder davor gewarnt, ihre Familien und Wohnsitze nach Afghanistan zurückzuverlegen, andernfalls drohe ihnen die Entlassung.
2. Rückführungen aus Iran und Tadschikistan
Laut der NGO Norwegian Refugee Coucil (NRC) seien mehr als 1,5 Mio. Afghaninnen und Afghanen in den letzten Monaten aus Iran zurückgekehrt, viele von ihnen zwangsweise und mittellos. Dies würde die fragile humanitäre Infrastruktur Afghanistans in beispiellosem Ausmaß unter Druck setzen. Allein in den ersten zwölf Julitagen kehrten laut UN-Angaben rd. 339.000 Afghaninnen und Afghanen aus Iran nach Afghanistan zurück.
Die tadschikischen Behörden haben Medienberichten zufolge eine neue Abschiebungswelle gegen afghanische Flüchtlinge und Asylsuchende gestartet und dies am 19.07.25 offiziell bestätigt. Schon Anfang Juli 2025 sollen afghanische Flüchtlinge SMS-Warnungen erhalten haben, in denen ihnen mitgeteilt worden sei, sie sollten Tadschikistan innerhalb von 15 Tagen verlassen, andernfalls drohe ihnen die Abschiebung. Im Bezirk Rudaki und in der Stadt Vahdat, etwa 26 Kilometer östlich der Hauptstadt Duschanbe, seien am 15.07.25 afghanische Flüchtlinge (Männer, Frauen und Kinder) zusammengetrieben und an unbekannte Orte transportiert worden. Berichten zufolge seien zwischen Oktober 2024 und Juli 2025 mindestens 485 afghanische Staatsangehörige aus Tadschikistan abgeschoben worden, darunter 334 Personen, die als Asylsuchende oder Flüchtlinge registriert waren. Inoffiziellen Schätzungen zufolge leben derzeit zwischen 10.000 und 13.000 afghanische Staatsangehörige in Tadschikistan.

Afghanische Flüchtlinge: Zahlen und Fakten
Seit Jahrzehnten sind Millionen Afghaninnen und Afghanen wegen wiederholter bewaffneter Konflikte auf der Flucht. Die meisten von ihnen leben entweder als Binnenflüchtlinge in Afghanistan oder in den Nachbarländern Iran und Pakistan. Deutschland ist auf Platz drei der Aufnahmeländer.
Wer sind afghanische Geflüchtete? Und wie leben sie in Deutschland? Informationen dazu gibt es beim Mediendienst Integration unter: https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/afghanische-fluechtlinge.html

Informationen über Afghanistan in Wikipedia
Informationen über Afghanistan in Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Afghanistan
Allgemeine Informationen über Asylrecht und Flucht
Der Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Im Flüchtlingsrat Berlin arbeiten seit 1981 Organisationen, Beratungsstellen, Flüchtlingsselbsthilfegruppen, Initiativen und engagierte Einzelpersonen zusammen. Sie setzen sich ein für die Verbesserung der Lebensbedingungen von geflüchteten Menschen und die Wahrung ihrer Menschenwürde. Die Verteidigung des Rechts auf Asyl und Flüchtlingsschutz sowie der Abbau staatlicher Diskriminierungen sind Ihre wesentlichen Ziele. Sie sind im Land Berlin aktiv und kooperieren eng mit den Flüchtlingsräten der anderen Bundesländer und mit PRO ASYL: Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Ratgeber für Geflüchtete in Berlin
Aktuell vom Flüchtlingsrat Berlin: Ratgeber für Geflüchtete in Berlin.
Behördenzuständigkeit, Aufenthalts- und Asylrecht, soziale Teilhabe. Stand 2017.
Leitfaden: Asylrecht in Deutschland
Das umfangreiche eBook "Leitfaden: Asylrecht in Deutschland" des Berufsverbandes der Rechtsjournalisten e.V. und weitere Informationen rund um das Thema können Sie hier herunterladen: Leitfaden: Asylrecht in Deutschland.
Die (Un-)Sicherheitslage in Afghanistan
Eine Zusammenstellung von Informationen und Hintergründen zur (Un-)Sicherheitslage in Afghanistan gibt es beim Flüchtlingsrat Berlin: "20.04.2018: Update – Unsicheres Afghanistan – Informationen und Hintergründe"