
Aufnahmeprogramm Afghanistan: aktuelle Informationen vom Mediendienst Integration
Personen, die in Afghanistan als Ortskräfte für deutsche Behörden/Organisationen gearbeitet haben oder besonders gefährdet sind, haben seit August 2021 besondere Aufnahmezusagen nach § 22 Aufenthaltsgesetz erhalten. Sie können nach Deutschland einreisen und müssen keinen Asylantrag stellen, sondern erhalten eine Aufenthaltserlaubnis zunächst für maximal drei Jahre.
24.777 Personen haben zwischen August 2021 und März 2025 im Rahmen des "Ortskräfteverfahrens" eine Aufnahmezusage bekommen; 20.806 Personen sind eingereist. Im Rahmen der "Menschenrechtsliste" für besonders schutzbedürftige Personen haben weitere 18.080 Personen eine Aufnahmeerklärung erhalten, von denen 14.075 Personen nach Deutschland eingereist sind (Stand: 07.03.2025).
Mit Stand 10. Oktober 2025 befinden sich insgesamt 1.901 afghanische Staats-
angehörige mit Aufnahmezusage in Pakistan. Von ihnen sind 219 Personen Ortskräfte oder Angehörige von Ortskräften, 60 Personen sind Teil der "Menschenrechtsliste" (darunter auch einige Ortskräfte), 595 Personen haben eine Aufnahmezusage im Rahmen des "Überbrückungsprogramms" und 1.027 im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms. Im April 2025 hat die Bundesregierung alle Aufnahmeprogramme gestoppt; mehrere Afghaninnen und Afghanen, die bereits eine Aufnahmezusage bekommen haben, haben gegen den Aufnahmestopp geklagt. Im Juli 2025 hat das Verwaltungsgericht Berlin entscheiden, dass Afghaninnen und Afghanen mit einer Aufnahmezusage die Einreise erlaubt werden muss.
Mehr dazu unter: https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/afghanische-fluechtlinge-in-deutschland/aufnahmeprogramm-afghanistan/

Aktuelle Informationen aus den Briefing Notes des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 2. Februar 2026
Widersprechende Berichte über Aussagekraft der neuen Strafprozessordnung für Gerichte
Am 04.01.26 hat Taliban-Führer Hibatullah Akhundzada laut Medienberichten eine neue Strafprozessordnung für Gerichte (De Mahakumu Jazaai Osulnama) erlassen. Diese wurde den Gerichten auf Provinzebene in ganz Afghanistan zur Umsetzung zugestellt. Die Strafprozessordnung gliedert sich in drei Abschnitte, zehn Kapitel und 119 Artikel. Die NGO Rawadari hat eine Kopie der Strafprozessordnung veröffentlicht, die bislang nur auf Paschto vorliegt. In deren Analyse sowie in weiteren Berichten ist u.a. von einer Wiedereinführung der Sklaverei und der Einführung eines kastenbasierten Strafsystems die Rede. Darüber hinaus werden Angehörige anderer Religionsgemeinschaften als der muslimischen Hanafi-Rechtsschule als Ungläubige erklärt. Laut Rawadari steht in Art. 2 Abs. 11, dass ein sog. Baghi (Rebell) als jemand definiert wird, der „die Verbreitung von Korruption anstrebt“. Weiterhin heißt es, dass „der von ihnen ausgehende Schaden öffentlich, also allgemein ist und sie nicht reformiert werden können, ohne getötet zu werden“. Diese Definition gewährt laut Einschätzung von Radawari den Justizbehörden und anderen Zweigen der Taliban-Regierung weitreichende Befugnisse, um Gegner, Kritiker und Menschenrechtsaktivisten zu töten, ohne ihnen das Recht auf Verteidigung und ein faires Verfahren zu gewähren.
In der Analyse eines ausländischen Nachrichtenmagazins vom 30.01.26 wird diesen Darstellungen widersprochen. Zunächst soll in vielen aktuellen Berichten fälschlicherweise von einem neuen Strafgesetzbuch (Penal Code) die Rede sein, welches eine Vielzahl neuer Strafen einführen solle. Dies sei jedoch nicht der Fall und auch die Sklaverei werde nicht wieder eingeführt; andere Religionen oder Glaubensrichtungen innerhalb des Islams würden weiterhin anerkannt. Dem Nachrichtenmagazin zufolge spiegeln all diese Punkte nur langjährige Lehren innerhalb der klassischen hanafitischen Rechtsprechung wider, die schon vor den Taliban existierten.
Quellen:
The Diplomat, What the Taliban’s New Criminal Procedure Code Does and Does Not Say, last update 30.01.2026; Rawadari, Press Release Regarding the Implications of the "The Criminal Procedure Code for Courts” Issued by the Taliban, 21.01.2026; AFG Int, Taliban Minister Defends Panel Code, Says No One Can Block Rule, last update 01.02.2026; ZanTimes, The Taliban’s penal code: A testament to the failure of theocratic rule, last update 26.01.2026; KabulNow, Taliban Criminal Code Formalizes Discrimination Against Religious Minorities, Rights Group Says, last update 26.01.2026.

Aktuelle Informationen aus den Briefing Notes des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 26. Januar 2026
1. Sicherheitslage
In einem chinesischen Hotelrestaurant in Kabul kam es am 19.01.26 zu einer Explosion. Nach Medienberichten starben mindestens sieben Menschen, darunter ein chinesischer Staatsbürger. Mehrere weitere Personen chinesischer und afghanischer Herkunft wurden verletzt. Der Anschlag ereignete sich im als relativ sicher geltenden Stadtteil Shahr-e Naw. Der „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ (IS-PK) bekannte sich zu der Tat. China forderte die Taliban auf, Verletzte zu versorgen und chinesische Bürger besser zu schützen. Peking verfügt über umfangreiche Investitionen in Afghanistan, etwa im Bergbau und in der Infrastruktur. Auch an der Grenze zu Tadschikistan bleibt die Lage angespannt. Laut lokalen Medien wurden dort vier mutmaßliche Militante beim Grenzübertritt aus Afghanistan getötet. Bereits im November 2025 kamen in der Grenzregion mehrere chinesische Staatsbürger bei einem mutmaßlichen Drohnenangriff ums Leben.
2. Regierungsführung und Verfolgungslage
Nach ausländischen Medienberichten haben Taliban-Kräfte in Kabul ein „Safe House“ durchsucht, in dem 79 gefährdete Afghaninnen und Afghanen untergebracht waren. Die Personen sollen stundenlang verhört und ihre Mobiltelefone beschlagnahmt worden sein. Sie sollen dem Bundesaufnahmeprogramm der deutschen Bundesregierung angehören. Noch unklar ist, welche Taliban-Einheit im Einsatz war und wie es mit den Betroffenen weitergeht. In dem Gebäude sollen sich weiterhin bewaffnete Taliban aufhalten und die Bewohnerinnen und Bewohner bewachen.
3. Humanitäre und wirtschaftliche Lage
Drei Tage heftiger Schneefall hat laut Katastrophenschutzbehörde in mehreren Provinzen 61 Todesopfer und 110 Verletzte gefordert. Mindestens 458 Häuser seien zerstört worden, 360 Familien seien betroffen. Zudem habe der Ausfall einer Hochspannungsleitung aus Usbekistan zu Stromausfällen in mindestens zwölf Provinzen geführt. In den Wintermonaten ist Afghanistan besonders in bergigen Regionen wegen schlechter Infrastruktur und erschwertem Zugang zu Rettungsdiensten immer wieder von wetterbedingten Katastrophen mit Todesopfern betroffen.
Quellen:
1. AfIntl: Taliban Confirms Casualties In Explosion At Hotel In Kabul, last update 19.01.2026; TheStandard: Beijing urges Afghanistan to protect Chinese citizens after bombing, last update 20.01.2026; AmuTV: China urges citizens to avoid travel to Afghanistan after Kabul blast, last update 20.01.2026; Aljazeera: Blast kills seven people at hotel restaurant in Afghanistan’s capital Kabul, last update 19.01.2026.
2. Tageschau.de: "Safe House" von Afghanen aus Aufnahmeprogramm durchsucht, last update 20.01.2026; KabulNow: Taliban Raid Guesthouse Housing Afghans Promised Admission to Germany, last update 20.01.2026.
3. AfIntl: Afghanistan Snowfall Kills At Least 61, Say Taliban Officials, last update 24.01.2026; AmuTV: Heavy snow and rain kill in Afghanistan, last update 23.01.2026.

Aktuelle Informationen aus den Briefing Notes des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 19. Januar 2026
1. Regierungsführung und Verfolgungslage
Die Taliban haben laut Medienberichten angekündigt, Zahlungen an Frauen, die im öffentlichen Dienst gearbeitet hatten, einstellen zu wollen. Sie wurden nach Erlass eines Arbeitsverbots für Frauen nach Hause geschickt und weiterbezahlt. Die Taliban planen, diese Frauen dauerhaft zu entlassen und durch männliche Familienmitglieder zu ersetzen. Das Taliban-Polizeikommando in Kunduz hat die Festnahme einer Journalistin in der Provinz bestätigt, erklärte jedoch, ihre Verhaftung stehe in keinem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit. Die Frau, die zuvor für einen lokalen Radiosender gearbeitet hatte, sei zusammen mit vier anderen Frauen wegen „krimineller Handlungen“ festgenommen worden.
Die Taliban-Sittenpolizei setzt die Durchsetzung der Kleiderordnung für Frauen in der Stadt Herat weiter fort. Der „Manto“ (ein Mantel, Trenchcoat oder Kleid, das bis zu den Füßen geht) ist in Herat ein gängiges Obergewand, das viele Frauen anstelle einer Burka oder anderer traditioneller Kleidung tragen. Die Taliban haben das Kleidungsstück kürzlich in der Stadt verboten und untersagen Frauen nun, sich in der Öffentlichkeit damit zu bewegen. Mehrere Frauen, die einen Manto trugen, wurden Medienberichten zufolge von den Taliban festgenommen und an einen unbekannten Ort gebracht.
Das Exilpressemedium Afghanistan International hat laut eigenem Bericht eine Sammlung offizieller Dokumente von Taliban-Behörden erhalten, die die direkte Beteiligung von Mitgliedern der Gruppe an außergerichtlichen Tötungen in mehreren afghanischen Provinzen belegen sollen. Es handele sich bei diesen Tötungen nicht um Einzelfälle, sondern um ein systematisches Muster der Gewalt, das auf Befehl von Taliban-Geheimdienst und Sicherheitsbeamten mit staatlich ausgegebenen Waffen und teilweise während des offiziellen Dienstes verübt worden sei. Wenn die Taliban Täter inhaftiert hatten, hätten sie diese später freigelassen und von den Familien der Opfer verlangt, sie sollten gegen Blutgeld einen Begnadigungsbrief für die Täter unterschreiben. Lokale Quellen in der Provinz Baghlan berichteten am 14.01.25, dass in der Stadt Pul-e-Khumri ein ehemaliger Soldat von unbekannten Bewaffneten erschossen wurde. Nach der Machtübernahme sei er nach Frankreich geflohen, wo sein Asylantrag genehmigt wurde und kürzlich sei er freiwillig nach Afghanistan zurückgekehrt.
2. Humanitäre und wirtschaftliche Lage
Laut der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) sind mehr als 5,2 Mio. Menschen zwischen Januar und Ende November 2025 aus den Nachbarländern Iran und Pakistan nach Afghanistan zurückgekehrt, darunter über 1,3 Mio. Abgeschobene. 3,6 Mio. Menschen kehrten aus dem Iran zurück, darunter rund 1,2 Mio., die abgeschoben wurden, während 804.830 aus Pakistan zurückkehrten, von denen 116.100, etwa 14 %, zwangsweise abgeschoben wurden.
Einem IOM-Bericht zufolge sind nur 11 % der Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Iran und Pakistan erwerbstätig. Die Mehrheit verfüge über kein Einkommen. Jeder vierte Rückkehrer habe keine angemessene Unterkunft, und 56 % der Haushalte könnten ihre Grundbedürfnisse nicht decken. Aufgrund der anhaltenden Schließung wichtiger Grenzübergänge seit Oktober 2025 nach Pakistan berichteten Bewohner der Provinz Herat am 15.01.26 von stark gestiegenen Lebensmittelpreisen. Ein Sack Reis erster Güteklasse, der früher etwa 2.000 AFN kostete (umgerechnet ca. 26 EUR, Stand 19.01.26), wird jetzt für mehr als 3.400 AFN verkauft (ca. 45 EUR). Der Preis für Speiseöl ist ebenfalls deutlich gestiegen; eine Fünf-Liter-Flasche kostet zwischen 700 und 750 AFN (ca. 9 bis 10 EUR) statt etwa 400 AFN (ca. 5 EUR). Auch Apotheker in Kabul beklagen Medikamentenengpässe und steigende Preise. Die meisten Medikamente wurden zuvor aus Pakistan importiert. Die Importe wurden nun eingestellt, wodurch der Markt zum Erliegen gekommen ist. Am 13.01.26 war die Grenze ausnahmsweise für „gestrandete Container“ wieder geöffnet worden, weil sich pakistanische und afghanische Händler beschwert hatten. Generell haben die Taliban ihre Handelsbeziehungen aufgrund der anhaltenden militärischen Spannungen mit Pakistan teilweise eingestellt und auf andere Länder wie Indien, Iran oder Usbekistan umgeleitet. Im Jahr 2025 war der Handel laut Medienberichten um etwa 40 % eingebrochen.
Quellen:
1. AFG Int, Taliban Finance Ministry Halts Payments To Homebound Female Employees, last update 17.01.2026; AFG Int, Taliban Confirm Detention of Female Journalist In Kunduz, Deny Link To Media Work, last update 12.01.2026; AFG Int, Taliban Morality Police Resume Violent Enforcement Of Women’s Dress Code In Herat, last update 16.01.2026; AFG Int, Impunity & Violence: Inside Taliban-Run Assassination Networks, last update 12.01.2026; 8am, Former Security Force Member Killed Under Mysterious Circumstances in Baghlan, last update 14.01.2026.
2. AmuTV, Over 5.2 million migrants returned to Afghanistan in 2025: IFRC, last update 16.01.2026; AmuTV, Deportees from Iran, Pakistan face shelter and food shortages, last update 13.01.2026; KabulNow, Herat Residents Complain Over Sharp Rise in Food Prices, last update 15.01.2026; 8am, Medicine Shortages in Kabul as Halted Imports from Pakistan Drive Up Prices, last update 14.01.2026; AFG Int, Pakistan Allows Transit Of Afghan Goods Through All Ports After Months-Long Halt, last update 13.01.2026; KabulNow, Afghanistan-Pakistan Trade Drops 40% Amid Prolonged Border Closure, last update 10.01.2026; 8am, Pakistan Allows Transit of Afghan Containers Stranded at Karachi Port, last update 14.01.2026.

Informationen über Afghanistan in Wikipedia
Informationen über Afghanistan in Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Afghanistan
Allgemeine Informationen über Asylrecht und Flucht
Der Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Im Flüchtlingsrat Berlin arbeiten seit 1981 Organisationen, Beratungsstellen, Flüchtlingsselbsthilfegruppen, Initiativen und engagierte Einzelpersonen zusammen. Sie setzen sich ein für die Verbesserung der Lebensbedingungen von geflüchteten Menschen und die Wahrung ihrer Menschenwürde. Die Verteidigung des Rechts auf Asyl und Flüchtlingsschutz sowie der Abbau staatlicher Diskriminierungen sind Ihre wesentlichen Ziele. Sie sind im Land Berlin aktiv und kooperieren eng mit den Flüchtlingsräten der anderen Bundesländer und mit PRO ASYL: Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Ratgeber für Geflüchtete in Berlin
Aktuell vom Flüchtlingsrat Berlin: Ratgeber für Geflüchtete in Berlin.
Behördenzuständigkeit, Aufenthalts- und Asylrecht, soziale Teilhabe. Stand 2017.
Leitfaden: Asylrecht in Deutschland
Das umfangreiche eBook "Leitfaden: Asylrecht in Deutschland" des Berufsverbandes der Rechtsjournalisten e.V. und weitere Informationen rund um das Thema können Sie hier herunterladen: Leitfaden: Asylrecht in Deutschland.

