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Syrische Flüchtlinge in Deutschland
Aktuell leben 930.112 syrische Staatsangehörige in Deutschland (Stand: 28.2.2026). Von ihnen sind 10.718 Personen ausreisepflichtig (davon 9.787 Personen geduldet). Die Zahl der Syrer in Deutschland ist leicht rückläufig. Im Dezember 2025 waren es noch 936.300 Personen (4 Prozent weniger als Ende 2024). 70 Prozent von ihnen hatten einen befristeten Aufenthaltstitel – davon rund 544.700 Personen einen Aufenthaltstitel aus „völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen”
Mehr dazu unter: https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/syrische-fluechtlinge-in-deutschland/syrische-fluechtlinge-in-deutschland-aufenthaltsstatus/

Abschiebungen und Rückkehr nach Syrien
Syrien steht nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 vor einem Neubeginn – viele Geflüchtete denken über eine Rückkehr nach. In Deutschland wird außerdem vermehrt über Abschiebungen nach Syrien diskutiert.
So haben nach dem Machtwechsel viele Kriegsflüchtlinge beschlossen, nach Syrien zurückzukehren. Seit November 2024 sind laut Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR rund eine Million Syrer*innen aus dem Ausland nach Syrien zurückgekehrt . Rund 510.000 Menschen kamen aus der Türkei, etwa 270.000 aus dem Libanon und 157.000 aus Jordanien (Stand: September 2025). Laut einer Befragung des UNHCR wollen rund 18 Prozent der syrischen Geflüchteten, die in den Nachbarländern leben, bis August 2026 nach Syrien zurückkehren. 1,8 Millionen "Binnenflüchtlinge" (internally displaced persons) konnten zudem innerhalb von Syrien an ihre Herkunftsorte zurückkehren.
Seit Januar 2025 können syrische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Deutschland im Rahmen des Bund-Länder-Programms REAG/GARP nach Syrien zurückkehren. Nach Angaben des Innenministeriums auf Anfrage des Mediendienstes sind zum Stichtag 31.10.2025 rund 2.900 Ausreisen über das Programm erfolgt. Das Programm deckt Reisekosten, eine Reisebeihilfe (200 Euro für Erwachsene, 100 Euro für Minderjährige) und finanzielle Starthilfe (1.000 EUR pro Person, maximal 4.000 EUR pro Familie) sowie gegebenenfalls medizinische Kosten.Quelle
Freiwillige Ausreisen nach Syrien können seit 2017 auch durch die zuständigen Stellen der Länder gefördert werden. Zwischen Dezember 2024 und Ende Oktober 2025 gab es darüber 346 freiwillige Ausreisen.
Mehr dazu und über mögliche Abschiebungen gibt es unter: https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/syrische-fluechtlinge-in-deutschland/abschiebungen-und-rueckkehr-nach-syrien/

Aktuelle Informationen aus den Briefing Notes des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 27. Juli 2026
1. Kriegsmittelreste: Anhaltend hohe Kontamination
Etwa 80 % des syrischen Territoriums ist weiterhin durch Kriegsmittelreste kontaminiert. Laut einem Medienbericht vom 20.07.26, der sich auf Angaben der Abteilung für die Beseitigung von Kriegsmittelresten und Minen des Ministeriums für Notfall- und Katastrophenmanagement beruft, seien seit Jahresbeginn 2026 rd. 70 Personen durch Minen und Blindgänger getötet oder verletzt worden. Der Großteil der Dekontaminations- und Sensibilisierungsmaßnahmen des Ministeriums konzentriere sich demnach auf die Gouvernements Hama, Aleppo, Idlib und Deir ez-Zor, da diese Gebiete besonders stark betroffen seien und eine steigende Zahl von Rückkehrerinnen und Rückkehrern verzeichneten.
2. Israelische Militäroperationen im Süden
In den vergangenen Tagen führte das israelische Militär verstärkt Operationen in Syrien durch. So berichteten Medien, dass eine israelische Drohne am 18.07.26 zwei Blendgranaten auf die Straße zwischenAbidin und Maariya im Yarmouk-Becken im Westen des Gouvernements Daraa abwarf. Demnach soll der Angriff auf eine Straßenblockade abgezielt haben, die die Lokalbevölkerung wiederholt zur Verhinderung des Eindringens israelischer Militärfahrzeuge errichtet hatte. Im Gouvernement Quneitra feuerte die israelische Armee am 19.07.26 mehrere Blendgranaten auf Ackerflächen nahe der Stadt Hamidiya ab. Zudem berichteten Medien über mehrere temporär errichtete Kontrollpunkte sowie die Festnahme eines Mannes, der auf dem Weg nach al-Razaniya einen israelischen Kontrollpunkt in Sida Golan im südlichen Quneitra passierte; sein Verbleib ist bislang unklar. Am 20.07.26 verletzten israelische Streitkräfte zwei Männer in Jamla (Gouvernement Daraa) durch Schüsse, nachdem eine Gruppe von Anwohnern die Zugangsstraße blockiert und mit Steinen geworfen hatte, um das weitere Vorrücken der israelischen Patrouille zu unterbinden.
3. Nordosten: Zwischenbilanz zum Integrationsabkommen zwischen Übergangsregierung und SDF
Rund ein halbes Jahr nach der Unterzeichnung eines Integrationsabkommens zwischen den mehrheitlich kurdischen Demokratischen Kräften Syrien (SDF) und der Übergangsregierung bleiben Streitigkeiten über politische Repräsentation und Regierungsverführung bislang weitgehend ungelöst. Laut einem Medienbericht vom 21.07.26 zu bisherigen Entwicklungen bei der Zusammenführung militärischer und
administrativer Strukturen seien insbesondere im Bereich der Sicherheitskooperation und der öffentlichen Dienstleistungen dagegen umfangreichere Fortschritte erzielt worden: Wie in dem Abkommen vom 29.01.26 vorgesehen, wurden zwischenzeitlich vier SDF-Brigaden im Nordosten etabliert, zudem traten seither rd. 5.000 SDF-Kämpfer der syrischen Armee sowie rd. 4.000 Mitglieder der Asayish, der inneren Sicherheitskräfte der SDF, dem Sicherheitsapparat des Innenministeriums bei. Demnach soll der Großteil der integrierten Sicherheitskräfte an Umschulungsmaßnahmen der Zentralregierung teilgenommen haben. Außerdem werden mehrere Kontrollpunkte gemeinsam von den Asayish und dem Innenministerium betrieben. In Qamishli (Gouvernement Hasaka) sei die Präsenz der Zentralregierung dagegen deutlich geringer und lediglich auf ihre dortigen Stützpunkte beschränkt. Die Verhandlungen über den künftigen Status der kurdischen Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) zählt Berichten zufolge zu den umstrittensten Aspekten des Übergangsprozesses, nachdem die Zentralregierung die Integration weiblicher Kämpferinnen in die Streitkräfte weiterhin ablehnt.
Die Integration ziviler Verwaltungsstrukturen der Demokratischen Autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) schreite Berichten zufolge im Vergleich zum Sicherheitsbereich deutlich langsamer voran und werde insbesondere durch Uneinigkeiten im Justizwesen und hinsichtlich der Anzahl der zu ernennenden DAANES-Richterschaft blockiert. Der größte Integrationserfolg sei bislang im Gesundheitssektor erzielt worden. Auf politischer Ebene fehlt es Berichten zufolge außerdem an entsprechender Repräsentation: Auch im letzten Drittel der Volksratsmandate, das Präsident Ahmed al-Sharaa selbstständig vergab, finde sich unter den kurdischen Mandatstragenden demnach keine einzige SDF-nahe Vertretung.
Quellen:
1. Enab Baladi, War Remnants Contaminate 80% of Syrian Territory, last update 20.07.2026.
2. Enab Baladi, Israeli Drone Targets Abidin-Maariya Road, last update 18.07.2026; Enab Baladi, Israel Targets Farmland in Hamidiyah, Quneitra, last update 19.07.2026; Enab Baladi, Israel Intensifies Attacks and Arrests in Quneitra, last update 20.07.2026; Enab Baladi, Israeli Gunfire Wounds Two Young Men in Rural Daraa, last update 21.07.2026.
3. The New Arab, Security first, politics later: What next for the SDF-Damascus deal?, last update 21.07.2026; Etana, BRIEF: Recent developments in north-east Syria, last update 15.07.2026.

Aktuelle Informationen aus den Briefing Notes des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 20. Juli 2026
1. Volksrat: Konstituierende Sitzung
Nachdem die verbleibenden Mandate für Syriens Parlament, den sog. Volksrat, durch den Präsidenten vergeben worden waren, kam der Rat Berichten zufolge am 12.07.26 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. In Anbetracht mehrerer Sprengstoffangriffe in Damaskus in jüngerer Zeit habe die Sitzung unter erhöhten Sicherheitsmaßnahmen stattgefunden, einschließlich der Geheimhaltung des Zeitpunktes der ersten Sitzung. Der Volksrat besteht aus insgesamt 210 Sitzen, von denen drei Sitze vakant bleiben, bis eine Wahl im nicht von der Übergangsregierung kontrollierten Suweida möglich sei. Ein weiterer Sitz blieb aufgrund des Todes eines Vertreters aus Idlib ebenfalls vakant. Die Mitglieder des Volksrats wählten ihren Sprecher, sowie zwei Stellvertreter, darunter eine Christin. Die Aufgaben des Volksrats laut Verfassungserklärung ist das Vorschlagen, Verabschieden, Anpassen und Zurücknehmen von Gesetzen, die Genehmigung des Staatshaushalts, die Ratifizierung internationaler Abkommen und das Erlassen von Generalamnestien. Er kann außerdem Ministerinnen und Minister befragen, parlamentarische Anhörungen einberufen und ist allgemein für die Aufsicht über die Exekutive verantwortlich. Laut Analystinnen und Analysten wird eine der größten Herausforderungen die Wahrung der eigenen Unabhängigkeit von Präsident und Kabinett sein.
2. Al-Tanf: Iranischer Angriff auf syrisches Territorium
Medienberichten zufolge führte Iran am 17.07.26 den ersten Luftangriff auf syrisches Territorium seit Ausbruch des Krieges durch. Ziel sei Angaben der iranischen Revolutionsgarde zufolge eine Kommandozentrale für Spezialeinsätze der USA gewesen. Medien zitierten eine anonyme Quelle aus dem syrischen Militär, der zufolge es weder zu Material- noch Personenschäden gekommen war. Im Februar 2026 verkündeten die USA den vollständigen Truppenabzug aus al-Tanf, wo sie jahrelang eine Militärbasis betrieben.
3. Hasaka/Afrin: Rückkehr weiterer Binnenvertriebener nach Afrin
Laut Medienberichten soll am 16.07.26 der letzte Konvoi für Binnenvertriebene aus Afrin in Hasaka gestartet sein. Mehr als 1.000 binnenvertriebene Familien wurden demzufolge nach Durchführung der für die Eskorte notwendigen Sicherheitsvorkehrungen, von Qamishli zurück in ihre Heimatregion Afrin gebracht. Einem Mitarbeiter der Übergangsregierung zufolge handelt es sich hierbei um die letzten Binnenflüchtlinge aus Afrin, die in Hasaka ansässig waren. Die Rückkehr von weiteren ca. 12.500 Familien nach Ras al-Ayn würde hingegen aufgrund andauernder Dekontaminierungsmaßnahmen zur Entfernung von Kriegsmittelrückständen weiter ausstehen. Die Rückkehrerinnen und Rückkehrer nach Afrin sähen sich häufig Schwierigkeiten beim Bezug ihrer Häuser gegenüber, da diese noch nicht in allen Fällen durch die letzten Bewohnerinnen und Bewohnern geräumt worden seien. Ein Artikel beziffert die Gesamtzahl der nach Afrin zurückgekehrten Familien auf beinahe zehntausend.
Quellen:
1. Enab Baladi, Syrian Parliament Holds First Post-Assad Session, last update 12.07.2026; Enab Baladi, Tight Security Marks First People’s Assembly Session, last update 12.07.2026; The New Arab, Niqabs and Kurdish clothing: Syria’s women MPs highlight diversity and conflict, last update 13.07.2026; The New Arab, Syria's People's Assembly holds first session, lawmakers elect speaker, last update 12.07.2026; Reuters, New Syrian parliament meets for first time in Damascus, last update 12.07.2026.
last update 16.07.2026.
2. Reuters, Iran strikes eastern Syria, in first such attack during current war, last update 17.07.2026; Syria TV, اﻟﺗﻧف ﻋﻘدة أﻣﻧﯾﺔ واﻗﺗﺻﺎدﯾﺔ..
ﻟﻣﺎذا اﺳﺗﮭدﻓت إﯾران ﺑواﺑﺔ اﻟﻌراق إﻟﻰ ﺳورﯾﺎ؟ [Al-Tanf as a security and economic knot … Why did Iran target Iraq’s gateway to Syria?], last
update 20.07.2026.
3. Syria TV, أﻛﺛر ﻣن أﻟف ﻋﺎﺋﻠﺔ.. آﺧر ﻗواﻓل ﻧﺎزﺣﻲ ﻋﻔرﯾن ﺗﻐﺎدر اﻟﺣﺳﻛﺔ ﺑﺎﺗﺟﺎه رﯾف ﺣﻠب [More than a thousand families… The last convoy of displaced people from Afrin leaves Hasaka towards the Aleppo countryside], last update 16.07.2026; Rudaw, Last batch of Afrin IDPs return to their homes, last update 16.07.2026.

Aktuelle Informationen aus den Briefing Notes des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 13. Juli 2026
1. Damaskus: Tote und Verletzte bei Sprengstoffangriffen
Medienberichten zufolge wurden am 07.07.26 bei zwei Explosionen in Damaskus mindestens eine Person getötet und 36 weitere verletzt. Nach Angaben des Innenministeriums soll ein Sprengsatz in einem geparkten Fahrzeug, ein weiterer in einem Mülleimer platziert worden sein. Demnach seien die Sprengsätze entdeckt worden und die Behörden bereits mit deren Entschärfung befasst, als sie explodierten. Mindestens vier der Opfer sollen Polizeiangehörige, sowie ein stellvertretender Minister gewesen sein. Der Angriff ereignete sich am Rande des Sicherheitsbereichs, der aufgrund des Besuches des französischen Präsidenten Emanuel Macron in Damaskus um dessen Hotel errichtet worden war. Macron befand sich zum Zeitpunkt der Explosionen nicht vor Ort, sondern wurde durch den syrischen Präsidenten empfangen. Erst wenige Tage zuvor waren mindestens zehn Personen bei einem Sprengstoffangriff auf ein Café in der syrischen Hauptstadt getötet und mehr als 20 weitere verletzt worden. Seit Mai 2026 handelt es sich Medienberichten nach um den neunten Sprengstoffangriff in Damaskus. Auch in anderen Teilen des Landes kommt es zu vermehrten Angriffen auf Infrastruktur, niederrangige Mitarbeitende der Behörden und gesellschaftliche Führungspersönlichkeiten. Am 10.07.26 verkündeten die syrischen Behörden die Festnahme mehrerer Personen, die für eine Reihe an Explosionen in Damaskus, einschließlich der beschriebenen, verantwortlich sein sollen. Die rund um Damaskus festgenommenen Personen sollen Mitglieder einer Zelle des IS gewesen sein.
2. Inhaftierung weiterer ehemaliger Assad-Funktionäre
Die syrischen Behörden verkündeten am 03.07.26 Medienberichten zufolge die Inhaftierung eines vormaligen Leiters des militärischen Nachrichtendienstes in Qamishli (2008 bis 2018), dem zahlreiche Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Kurz zuvor soll ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter des Assad-Sicherheitsapparats in Rif Dimashq sowie ein Brigadegeneral der Republikanischen Garde in Aleppo festgenommen worden sein. Die syrischen Behörden führen weiterhin Kampagnen gegen ehemalige Amtsträger der Assad-Regierung durch, denen Rechtsverletzungen vorgeworfen werden.
3. Besetzung des Obersten Verfassungsgerichts durch Präsident al-Scharaa
Der syrische Präsident Ahmed al-Scharaa benannte entsprechend der ihm in der Verfassungserklärung vom 13.03.25 festgeschriebenen Funktion am 06.07.26 die sechs Richterinnen und Richters sowie den Vorsitzenden des Obersten Verfassungsgerichts. Menschenrechtsorganisationen bemängeln, dass die Ernennungen ohne jegliche Aufsicht durch den Volksrat oder andere Körperschaften stattgefunden hätten. Dies führe zu Zweifeln an der Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter und der Judikative im Allgemeinen.
Quellen:
1. Associated Press, Explosions rock Damascus as French President meets with Syrian counterpart, last update 07.07.2026; Associated Press, Explosions rock Syria’s capital as French President Macron visits, last update 07.07.2026; Associated Press, Syria says it arrested IS-linked suspects behind the Damascus bombings during Macron’s visit, last update 10.07.2026; Reuters, Bomb attack rocks Damascus during Macron visit, last update 0707.2026; Reuters, Syria says preliminary probe links Damascus bomb cell to Islamic State, last update 10.07.2026; The New Arab, The bombing that overshadowed Macron's historic Syria visit, last update 08.07.2026; The New ARab, Syria authorities say captured IS-linked cell behind Damascus blasts during Macron visit, last update 10.07.2026.
2. The New Arab, Syrian security forces arrest Assad-era military security official accused of major violations, last update 05.07.2026; SANA, Deposed regime’s military intelligence chief in Qamishli arrested in al-Hasakah, last update 03.07.2026.
3. The New Arab, Syria's constitutional court risks becoming executive tool, rights group says, last update 08.07.2026; Enab Baladi, Al-Sharaa Appoints Constitutional Court Head, Members, last update 08.07.26.

Länderreport Syrien nach Assad
Der Länderreport des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) befasst sich mit der Situation in Syrien seit dem Sturz der Assad-Regierung und der Machtübernahme Hay’at Tahrir al-Shams. Er enthält Informationen zum Aufbau von Regierungs- und Sicherheitsstrukturen durch die neue Übergangsregierung, Vorfälle und Trends in der Sicherheitslage, die Situation von bestimmten Bevölkerungsgruppen unter den neuen Herrschern sowie über den Umgang der Behörden mit der Zivilbevölkerung und die humanitäre Lage innerhalb des Landes.
Den Länderreport gibt es unter: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/Laenderreporte/2026/2025-03-laenderreport-syrien.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Machtwechsel in Syrien: SVR fordert weiterhin Schutz für Geflüchtete
Vor dem Hintergrund des Machtwechsels in Syrien warnt der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) in einem aktuellen Pressestatement vor vorschnellen Rückkehrforderungen.
Zwar sei das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach §73 AsylG gesetzlich verpflichtet, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen. „Das ist aber erst dann der Fall, wenn sich die Verfolgungssituation dauerhaft geändert hat und nicht mehr besteht, so dass den Rückkehrenden keine Gefahren mehr drohen. Das kann seriös derzeit niemand sagen, entsprechende Forderungen sind daher vor dem Hintergrund des beginnenden Wahlkampfes zu sehen“, sagt der SVR-Vorsitzende Prof. Hans Vorländer.
Das vollständige Pressestatement gibt es unter: https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2024/12/SVR-Presseinformation_Syrische-Fluechtlinge-brauchen-weiterhin-Schutz.pdf

Aktuelles aus Syrien: Informationen aus den wöchentlichen Briefing Notes des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 3. November 2025
Informationen über Syrien in Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Syrien