Ukraine: Informationen über Geflüchtete bei uns und die Situation im Heimatland

Informationen zu Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in Deutschland
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 sind mehr als eine Million Menschen aus der Ukraine nach Deutschland geflohen. Der Mediendienst Integration hat dazu die wichtigsten Zahlen zusammengestellt.
Danach halten sich nach Angaben des Ausländerzentralregisters am Stichtag 31. Oktober in Deutschland
⦁ 1.309.374 Flüchtlinge aus der Ukraine auf, davon 1.270.826 ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Von diesen haben1.127.185 einen Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG
⦁ 55.703 eine Fiktionsbescheinigung (d.h. es wurde noch nicht über den Antrag entschieden)
⦁ 53.904 einen Antrag auf §24 AufenthG gestellt
⦁ 32.067 ein Schutzgesuch geäußert und
⦁ 40.515 noch kein Schutzgesuch geäußert und keine Titelerteilung.
Mehr dazu unter: https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/ukrainische-fluechtlinge-in-deutschland/wie-viele-fluechtlinge-aus-der-ukraine-leben-in-deutschland

Aktuelle Informationen aus den Briefing Notes des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 15. Juni 2026
1. Zivile Opfer
Medienangaben zufolge forderten russische Angriffe im Zeitraum 01.05. bis 31.05.26 mehrere zivile Todesopfer in folgenden ukrainischen Regionen: Westukraine: 2 (Riwne: 2); Zentralukraine: 7 (Tscherkasy: 2, Poltawa: 5); Kyjiw: 29 (Region: 2, Stadt: 27); Nordukraine: 32 (Tschernihiw: 8, Sumy: 24); Ostukraine: 170 (Charkiw: 39, Dnipropetrowsk: 25, Saporischschja: 31, Donezk: 72, Luhansk: 3); Südukraine: 50 (Cherson: 42, Odessa: 3, Krim: 5). Der Mangel an Luftverteidigungssystemen in der Ukraine hat laut Berichterstattung die Zivilbevölkerung verwundbar für ballistische Raketen gemacht, obwohl die Luftverteidigung die meisten russischen Drohnen abwehrt. Präsident Selenskyj habe seinen Appell an die USA für mehr Abfangraketen wiederholt. Bei den schweren russischen Luftangriffen vom 02.06.26, vor allem auf Kyjiw und Dnipro mit mindestens 23 bzw. 15 Todesopfern, seien vorwiegend ballistische Raketen zum Einsatz gekommen. Die Behörden der Region Charkiw ordneten am 02.06.26 laut Medienangaben angesichts verstärkter russischer Angriffe die Evakuierung von Zivilpersonen aus sieben Städten und Dörfern an. Diese erneute Ausdehnung der Evakuierungszone habe über 7.000 Menschen betroffen.
2. Russischer Geheimdienst beschuldigt, ukrainische Jugendliche auf Militärangehörige angesetzt zu haben
Nach Medienangaben vom 11.06.26 beschuldigt der Leiter der Nationalpolizei der Ukraine, Iwan Wygiwskyj, die Russische Föderation (RF), ukrainische Jugendliche für Mordanschläge auf ukrainische Soldaten anzuwerben. Demnach haben Jugendliche Soldaten in angemietete Wohnungen gelockt und Methadon in ihre Getränke gemischt. So sei eine 17-Jährige in der Region Schytomyr nach einer tödlichen Vergiftung verhaftet worden, nachdem sie zuvor von einem mutmaßlich russischen G eheimdienstmitarbeiter über Telegram angeleitet und mit dem synthetischen Opioid ausgestattet worden sei. Der russische Geheimdienst wurde in der Vergangenheit immer wieder beschuldigt, ukrainische Kinder und Jugendliche für Sabotagezwecke in der Ukraine rekrutiert zu haben.
3. Folgen der Sprengung des Kachowka-Staudamms in der südlichen Ukraine 2023
Drei Jahre nachdem die Sprengung des Kachowka-Staudamms durch mutmaßlich russische Angriffe erfolgte hat die Forschung festgestellt, dass die schlimmsten ökologischen Folgen zwar ausgeblieben sind, jedoch langfristige sozioökonomische Folgen für den wasserarmen Süden der Ukraine aufgetreten sind. Für 1,8 Mio. Menschen seien Übergangslösungen bei der Trinkwasserversorgung entwickelt worden. Im Gebiet Krywyj Rih komme nur Gebrauchswasser aus der Leitung und Trinkwasser müsse weiter im Einzelhandel gekauft werden. Das Bewässerungssystem für die Landwirtschaft sei völlig zerstört und die Anbauflächen seien stark reduziert worden. Das abgeschaltete AKW Saporischschja könne ohne die Kühlung aus dem Stausee nicht betrieben werden. Aufgrund der Frontnähe sei eine Wiederherstellung des Staudamms auf absehbare Zeit nicht möglich. Die Wasserversorgung könnte künftig etwa aus einem anderen Stausee am Dnipro weiter nordöstlich gedeckt werden.
Quellen:
1. ACLED, Ukraine Conflict Monitor, Datenauswertung für Mai 2026, last update 12.06.2026; The Guardian, Ukraine war briefing: ‘Your country is killing other people’ – tennis star blasts Russian rivals, last update 03.06.2026; The Guardian, Ukraine war
briefing: Zelenskyy says he met Roman Abramovich in Kyiv in backchannel to Putin, last update 08.06.2026; RFE/RL, Death Toll Mounts From Russia's Massive Air Offensive On Ukraine, last update 02.06.2026; Tagesschau, Tote bei russischen Angriffen auf Kiew und Dnipro, last update 02.06.2026; The Kyiv Independent, Kyiv reels after Russia unleashes massive missile, drone attack on Ukraine, killing at least 23, last update 02.06.2026; Ukrinform, Raketenangriff auf Dnipro: Drei weitere Leichen aus Trümmern geborgen – Todesopfer steigt auf 15, last update 02.06.2026.
2. The Guardian, Ukraine war briefing: Flamingo missiles hit more far-flung Russian targets, last update 11.06.2026.
3. Tagesschau, Zwischen Wald und Wassermangel, last update 06.06.2026

Aktuelle Informationen aus den Briefing Notes des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 8. Juni 2026
Kriegsgeschehen
Die ukrainische Staats- und Militärführung stellt Berichten zufolge die wachsende Gefahr eines russischen Angriffs aus Belarus fest. Die Ukraine werde deshalb ihre Streitkräfte in der Nordukraine in Richtung Tschernihiw und Kyjiw verstärken. Auch würden Verteidigungsanlagen in der Region Tschernihiw entlang der Grenze zu Belarus ausgebaut. Belarus entwickelt laut ukrainischem Grenzschutzdienst militärische Übungsgelände und Logistikrouten. Präsident Lukaschenka selbst habe eine „punktuelle“ Mobilisierung von Einheiten angekündigt. Man sehe zwar keine Bewegungen von Ausrüstung oder Personal an der Grenze, die auf einen unmittelbar bevorstehenden Angriff hindeuten würden, jedoch bleibe die Gefahr eines Angriffs aus dieser Richtung weiter bestehen. Bereits im Februar 2022 erfolgte der russische Großangriff auch über belarussisches Staatsgebiet. Das Institute for the Study of War konstatiert, dass die Ukraine russische Truppen entlang einiger Frontabschnitte zurückgedrängt und damit die bedeutendsten Geländegewinne seit dem Jahr 2024 erzielt hat. Russische Truppen hätten im Mai 2026 trotz eines Anstiegs der Angriffe um 37,5 % – die höchste Kampfintensität gebe es in den Regionen Donezk und Saporischschja – mit 14 km² die geringsten monatlichen Gebietsgewinne seit Oktober 2023 erzielt. Die russische Frühjahrsoffensive habe ihre operativen Ziele nicht erfüllt und sei über taktische Erfolge nicht hinausgekommen. Das russische Ziel, den Donbas in diesem Jahr einzunehmen, rücke damit in weite Ferne. Dies sei u. a. darauf zurückzuführen, dass die Russische Föderation (RF) keinen vollwertigen Ersatz für den verwehrten Zugriff auf den Starlink-Satellitendienst zur Zielsteuerung von Drohnen gefunden habe. Auch habe die Ukraine eine Überlegenheit bis Parität in der unbemannten Kriegsführung erlangt. Folglich eskaliere die RF angesichts fehlender militärischer Erfolge die Luftangriffe auf ukrainische Großstädte. Vor diesem Hintergrund habe Präsident Selenskyj vor einem sich verschärfenden Mangel an Luftverteidigungssystemen gewarnt. Man teste derzeit kostengünstige Abfangraketen zur Abwehr russischer Shahed-Drohnen und bereite deren Massenproduktion ab Herbst 2026 vor. Nach Einschätzung einer finnischen Konfliktanalysegruppe litten die russischen Streitkräfte unter Erschöpfung, während die ukrainischen Truppen weiterhin durch Personalmangel beeinträchtigt würden. Um gegen die zahlenmäßig überlegenen russischen Truppen bestehen zu können, geht die ukrainische Armee laut Oberbefehlshaber O. Syrskyj von einem Abnutzungskrieg zu einer asymmetrischen Strategie der Kriegsführung über, bei der den Drohnentruppen besondere Bedeutung zukommt.
Quellen:
The Guardian, Ukraine war briefing: Fresh threat of attack from Belarus front, warns Zelenskyy, last update 21.05.2026; The Guardian, Ukraine war briefing: Oil plant strikes all going to plan, says Zelenskyy, last update 22.05.2026; The Guardian, Ukraine war briefing: Eliminate Putin’s ‘last major advantage,’ Zelenskyy urges Washington, last update 28.05.2026The Guardian, Ukraine war briefing: Eliminate Putin’s ‘last major advantage,’ Zelenskyy urges Washington, last update 28.05.2026; The Guardian, Ukraine war briefing: Russia losing on the ground so pivots to air war, say analysts, last update 04.06.2026; RFE/RL, Ukraine Bolsters Defenses Along Belarus Border Amid Concerns Of New Invasion, last update 02.06.2026; Tagesschau, "Ich warne vor Überschwänglichkeit", last update 06.05.2026; Tagesschau, 130 Tage in der Todeszone, last update 11.05.2026; Tagesschau, "Gefahr eines Angriffs aus Belarus wächst", last update 03.06.2026; The Kyiv Independent, Belarus develops military training grounds and logistics routes in cooperation with Russia, border officials say, last update 05.05.2026; The Kyiv Independent, Analysis: Is Ukraine starting to win the war again? Last update 10.05.2026; The Kyiv Independent, Analysis: How Ukraine gained the upper hand in the drone war against Russia, last update 19.05.2026; The Kyiv Independent, Zelensky warns Russia may launch northern Ukraine offensive, last update 20.05.2026; The Kyiv Independent, Is Belarus about to enter the Russian war? Last update 21.05.2026; The Kyiv Independent, Ukraine drone commander warns Belarus against deeper war involvement, last update 27.05.2026; The Kyiv Independent, Exclusive: Zelensky sends Trump urgent letter warning of Ukraine's critical missile defense shortages, last update 27.05.2026; The Kyiv Independent, Analysis: How Ukraine's new middle strike drone campaign aims to strangle Russian logistics, last update 31.05.2026; The Kyiv Independent, Russian monthly territorial gains slip into negative for first time since 2023, DeepState reports, last update 01.06.2026; Ukrinform, Wie ukrainische Streitkräfte die Frühjahrsoffensive des Kremls brechen und was im Mai an der Front zu erwarten ist, last update 06.05.2026; Ukrinform, Lukaschenko kündigt „punktuelle“ Mobilisierung der Truppen an, last update 12.05.2026; Ukrinform, Zum ersten Mal seit drei Jahren wendet sich Initiative im Krieg zugunsten der Ukraine – The Economist, last update 11.05.2026; Ukrinform, Ukrainischer Drohnentruppenchef: Russland könne in einem Jahr über eine Starlink-Alternative verfügen, last update 14.05.2026; Ukrinform, Syrskyj: Gefahr eines Angriffs von Belarus aus ist real, last update 19.05.2026; Ukrinform, Selenskyj: Russland hat fünf Szenarien für Ausweitung des Krieges in Nordukraine, wir bereiten Gegenmaßnahmen vor, last update 20.05.2026; Ukrinform, Putin und Lukaschenko starten Übung zum möglichen Einsatz von Atomwaffen, last update 21.05.2026; Ukrinform, Selenskyj kündigt Verstärkung von Befestigungsanlagen an der Grenze an, last update 21.05.2026; Ukrinform, Syrskyj: Ukraine geht zu einer asymmetrischen Strategie der Kriegsführung über, last update 21.05.2026; Ukrinform, Fedorow: Ukraine testet kostengünstige Raketen zum Abschuss von Shahed-Drohnen und bereitet deren Massenproduktion für Herbst/Winter vor, last update 21.05.2026; Ukrinform, Grenzschutz: derzeit keine Konzentration von Angriffseinheiten an der Grenze zur Ukraine, aber Bedrohung bleibt bestehen, last update 25.05.2026.

Aktuelle Informationen aus den Briefing Notes des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 1. Juni 2026
1. Zivile Opfer
Medienangaben zufolge forderten Angriffe im Zeitraum 01.04. bis 30.04.26 mehrere zivile Todesopfer in folgenden Regionen: Westukraine: 1 (Transkarpatien: 1); Zentralukraine: 10 (Schytomyr: 3, Tscherkasy: 5, Poltawa: 2); Kyjiw: 5 (Region: 1, Stadt: 4); Nordukraine: 31 (Tschernihiw: 9, Sumy: 22); Ostukraine: 154 (Charkiw: 34, Dnipropetrowsk: 53, Saporischschja: 26, Donezk: 35, Luhansk: 6); Südukraine: 59 (Cherson: 42, Odessa: 16, Krim: 1). Angesichts eines ukrainischen Drohnenangriffs auf die Stadt Starobilsk in der russisch besetzten Region Luhansk am 22.05.26 verurteilten die UN „jegliche Angriffe auf Zivilisten und zivile Infrastruktur“. Während die Russische Föderation (RF) von einem Angriff auf ein Studentenwohnheim mit mindestens 18 Toten spreche, gebe die Ukraine an, eine russische Drohneneinheit getroffen zu haben. Bei einem russischen Großangriff auf die Hauptstadt Kyjiw in der Nacht zum 24.05.26 wurden laut Berichterstattung mindestens vier Menschen getötet und 69 verletzt. Bei dem Angriff, der Schäden an fast 300 Gebäuden verursacht habe, sei wiederholt die Hyperschall-Rakete Oreschnik eingesetzt worden. Danach habe die RF mit weiteren Angriffen gedroht und einen Aufruf an die Auslandsvertretungen gerichtet, ihr Personal aus der Stadt abzuziehen, dem jedoch nicht nachgekommen worden sei.
2. Rückkehr ukrainischer Kinder aus russisch besetzten Gebieten und deren Wiedereingliederung
Laut Berichterstattung vom 06.05. und 14.05.26 wurden mit Hilfe der Initiative „Bring Kids Back UA“ und der Hilfsorganisation „Save Ukraine“ sechs bzw. acht weitere Kinder aus den russisch besetzten Gebieten zurückgebracht. Bereits zuvor zurückgekehrte Kinder hätten von anti-ukrainischer Indoktrination und militärpatriotischer Erziehung in russischen Jugendorganisationen berichtet, die bis zu Schulungsangeboten im Umgang mit Drohnen und Aufnahmeangeboten in russische Militärakademien gereicht hätten. Eine Herausforderung nach der Rückkehr sei die Wiedereingliederung, da die Kinder unterschiedliche Erfahrungen gemacht hätten, von anhaltender Isolation und unterbrochener Schulbildung bis zum fehlenden Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen. Im Rahmen eines Reintegrationsmodells bringe ein multidisziplinäres Team die Kinder und Jugendlichen in eine sichere Umgebung und biete zunächst grundlegende Unterstützung wie Nahrung, Kleidung und medizinische Versorgung. Danach werde die
Sicherheitslage beurteilt und die Wiederbeschaffung oder Ausstellung fehlender Dokumente organisiert. Das Koordinierungszentrum für Familienerziehung und kindliche Entwicklung überwache den gesamten Prozess und sorge für die Abstimmung zwischen Behörden, Kommunen, NGOs und internationalen Partnern. Sobald sich der Kindeszustand stabilisiert habe, führe ein interinstitutionelles Team eine umfassende Bedarfsanalyse durch, die Aspekte wie Gesundheit, psychischer Zustand, Erfahrung mit Abschiebung oder Beschäftigung, Bildungsniveau, Familiensituation und Zukunftsrisiken abdecke. Auf dieser Grundlage werde ein individueller Unterstützungs- und Wiedereingliederungsplan erstellt, der festlege, wo das Kind leben werde, welche Leistungen es in Anspruch nehmen werde und welche Behörden zuständig seien. Soweit möglich, würden Kinder mit ihren Eltern oder Verwandten wiedervereint. Andernfalls vermittele das System eine alternative familienbasierte Betreuung, z. B. in Pflegefamilien. Die Unterstützung erstrecke sich auf junge Menschen bis 23 Jahre. Viele, die während der Besatzung Kinder gewesen seien, seien als Erwachsene zurückgekehrt und würden immer noch Hilfe beim Zugang zu Bildung, Wohnraum und Beschäftigung benötigen. Die letzte Phase konzentriere sich auf langfristige Stabilität im Sinne von Zugang zu umfassender Bildung und Rehabilitationsleistungen, einschließlich internationaler Programme.
Quellen:
1. ACLED, Ukraine Conflict Monitor, Datenauswertung für April 2026, last update 29.05.2026 (Die Zahlenangaben der zivilen Todesopfer erfolgen ab sofort einmal im Monat (zuvor wöchentlich) jeweils für den vorangehenden Monat und beziehen sich auf Regionen (Oblaste) und Makroregionen der Ukraine einschließlich besetzter Gebiete.). The Guardian, Ukraine war briefing: Zelenskyy sounds warning on Oreshnik missiles as Russia strikes Kyiv, last update 24.05.2026; Tagesschau, Russischer Großangriff verwüstet Kiew, last update 24.05.2026; Tagesschau, Moskau droht - EU gibt sich unbeeindruckt, last update26.05.2026; Tagesschau, Eine Stadt gibt nicht auf, last update 26.05.2026.
2. Ukrinform, Ukraine holt sechs weitere Kinder aus besetztem Teil der Region Cherson zurück, last update 06.05.2026; The Kyiv Independent, 'She told us we're Russian': Abducted Ukrainian teen on meeting Putin's notorious children's commissioner, last update 12.05.2026; The Kyiv Independent, 'Teachers told children Ukraine does not exist' — Kyiv brings back 8 children from Russian-occupied territories, last update 14.05.2026; The Kyiv Independent, What happens after Russia's abducted Children finally return to Ukraine? Last update 28.04.2026.

Welche Sozialleistungen bekommen Flüchtlinge aus der Ukraine?
Flüchtlinge aus der Ukraine haben in der Regel Anrecht auf Bürgergeld oder Sozialhilfe, während sie Sprachkurse besuchen oder nicht arbeiten. Alleinstehende erhalten 563 Euro pro Monat. Dazu kommen bei einer Wohnung Hilfen für Miete und Heizung sowie Krankenversicherung.
Das wird sich ändern: Am 19. November 2025 beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf , der vorsieht, dass Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, nicht mehr Bürgergeld, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen (sog. Rechtskreiswechsel). Sie bekämen dann weniger Hilfen (455 Euro pro Monat für Alleinstehende, mehr Infos ) und unterlägen weiteren Einschränkungen. Auch würden sie nicht mehr von den Jobcentern, sondern von den Arbeitsagenturen betreut. Expert*innen und Verbände kritisieren den Gesetzentwurf: Durch den Rechtskreiswechsel würde der Integrationsprozess für neu-ankommende Ukrainer*innen verlangsamt und es würden höhere Kosten für die Kommunen entstehen.
Wie viele Ukrainer beziehen Sozialleistungen?
Im April 2026 waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 483.200 Ukrainer*innen als „erwerbsfähige Leistungsberechtigte” bei den Jobcentern gemeldet und hatten somit Anspruch auf Bürgergeld. Hinzu kommen rund 175.400 Personen, die nicht erwerbsfähig sind und Bürgergeld beziehen, in der Regel Kinder.
Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit bezogen im April 2026 somit etwa die Hälfte der Ukrainer im erwerbsfähigen Alter Bürgergeld (Erwerbslosenquote: 49 Prozent).
Ein Großteil der erwerbsfähigen Ukrainer befindet sich aktuell in Jobcenter-Maßnahmen, Integrationskursen oder in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit, zum Beispiel Alleinerziehende mit Kindern ohne Kitaplatz. Tatsächlich arbeitslos gemeldet waren im Januar 2026 laut der Bundesagentur für Arbeit 207.800 Ukrainer*innen. 62 Prozent von ihnen sind Frauen.
Einer Studie des ifo-Instituts (Juli 2025) zufolge sind für ukrainische Geflüchtete bei der Entscheidung für ein Zielland besonders gute Jobchancen entscheidend – Sozialleistungen hingegen spielen eine deutlich kleinere Rolle.
Wer bekommt was beim Bürgergeld?
Seit dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – also auf Bürgergeld (vorher Arbeitslosengeld II) oder Sozialhilfe. Dafür müssen sie einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz ( §24 AufenthG ) oder eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis (sogenannte Fiktionsbescheinigung) besitzen und ihren dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben.
Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezieht, hat Anspruch auf monatliche Geldbeträge , sowie Mehrbedarfszuschläge für Alleinerziehende und Schwangere. Leistungsbeziehende erhalten eine Krankenversicherungskarte und haben Anspruch auf Behandlung bei Krankheit, Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen, sowie Vorsorgeuntersuchungen. Sie bekommen außerdem Zugang zu den Vermittlungs- und Beratungsangebote der Bundesagentur für Arbeit.
Zudem haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Kindergeld , vorausgesetzt ihre Kinder haben ihren Wohnsitz in Deutschland. Grundsätzlich können Eltern auch Elterngeld und Unterhaltsvorschuss beziehen. Studierende, die als Flüchtlinge aus der Ukraine kamen, haben seit dem 1. Juni 2022 Anspruch auf BAföG .
Seit Januar 2024 kann die Leistungshöhe für Flüchtlinge gekürzt werden, die in Gemeinschaftsunterkünften leben – etwa, wenn Verpflegung und/oder Heizkosten vom Träger gestellt werden.
Quelle: Mediendienst Integration (https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/ukrainische-fluechtlinge-in-deutschland/welche-sozialleistungen-bekommen-fluechtlinge-aus-der-ukraine)

Wichtig für Drittstaatsangehörige aus der Ukraine: Der aktuelle Aufenhaltstatus endet am 4. März 2025
Am 4. März 2025 ändert sich der Status der bei uns lebenden Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine, deren Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG per Durchführungsbeschluss des Rates der Europäischen Union vom 25. Juni 2024 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401836) geregelt ist.
Über die Folgen für die Betroffenen informiert die im westfälischen Münster ansässige Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA) in einer umfangreichen Hilfestellung: https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Drittstaatsangehoerige_Ukraine_2025.pdf
Ergänzend dazu verweist das Jobcenter auf diese Regelungnen:
1. Beim Einsatz von Förderleistungen kann bei Geflüchteten aus der Ukraine von einer positiven Prognose ohne weitere Prüfung des Aufenthaltstitels zumindest bis zum 4.März 2026 ausgegangen werden.
2. Die Befristung des Aufenthaltstitels schließt auch eine über das Ende des befristeten Aufenthaltstitels hinausgehende Förderung einer längerfristigen Maßnahme nicht grundsätzlich aus. Dabei sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
Die Entscheidung über eine sinnvolle und notwendige Förderung ist unter Beachtung von § 3 Absatz 3 SGB II bzw. § 7 SGB III (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) zu treffen und vom konkreten Einzelfall abhängig.
Läuft die Geltungsdauer während des vorgesehenen Förderzeitraums oder der Nachbeschäftigungszeit (EGZ) aus, ist im Rahmen des Untersuchungsgrundsatzes (§ 20 Abs. 2 SGB X) zu prüfen, ob nach Ablauf eines befristeten Aufenthaltsrechts die Möglichkeit einer Verlängerung des Aufenthalts besteht; beispielsweise auf der Grundlage eines Aufenthaltstitels zur Berufsausbildung oder zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses.
Grundsätzlich ist ein Wechsel in andere Aufenthaltstitel, insbesondere zu Erwerbs- oder Bildungszwecken zulässig. Im Falle des Arbeitsplatzverlustes ist eine Rückkehr in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 AufenthG weiterhin möglich, solange die Richtlinie 2001/55/EG zum vorübergehenden Schutz Anwendung findet und die betreffende Person zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehört.
Die Befristung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ist rechtlich gleichzusetzen mit der Befristung jeglicher anderer Aufenthaltserlaubnisse (siehe Anhang: BMI-Länderschreiben vom 8. Oktober 2024).
3. Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen beim Landesamt für Einwanderung (LEA)
Das Landesamt für Einwanderung hat das Verfahren zur Vergabe der Termine grundlegend geändert. Die bisherige Online-Terminvereinbarung wurde dauerhaft außer Betrieb genommen. Die Terminvergabe erfolgt über den Online-Antrag oder mittels Kontaktformular.
Das Landesamt für Einwanderung stellt den Großteil der Dienstleistungen auf digitale Anträge um. Für erste Dienstleistungen (wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen, den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU oder Aufenthaltserlaubnisse zur Ausbildung) werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.
Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. In Notfällen kann das Kontaktformular des zuständigen Referats genutzt werden.
Die Informationen zur Terminvergabe beim Landesamt für Einwanderung sind unter folgenden Link hinterlegt: https://www.berlin.de/einwanderung/termine/termin-vereinbaren

Wikipedia über die Ukraine
Informationen über die Ukraine in Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Ukraine
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