Ukraine: Informationen über Geflüchtete bei uns und die Situation im Heimatland

Welche Sozialleistungen bekommen Flüchtlinge aus der Ukraine?

Flüchtlinge aus der Ukraine haben in der Regel Anrecht auf Bürgergeld oder Sozialhilfe, während sie Sprachkurse besuchen oder nicht arbeiten. Alleinstehende erhalten 563 Euro pro Monat. Dazu kommen bei einer Wohnung Hilfen für Miete und Heizung sowie Krankenversicherung.


Das wird sich ändern: Am 19. November 2025 beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf , der vorsieht, dass Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, nicht mehr Bürgergeld, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen (sog. Rechtskreiswechsel). Sie bekämen dann weniger Hilfen (455 Euro pro Monat für Alleinstehende, mehr Infos ) und unterlägen weiteren Einschränkungen. Auch würden sie nicht mehr von den Jobcentern, sondern von den Arbeitsagenturen betreut. Expert*innen und Verbände kritisieren den Gesetzentwurf: Durch den Rechtskreiswechsel würde der Integrationsprozess für neu-ankommende Ukrainer*innen verlangsamt und es würden höhere Kosten für die Kommunen entstehen.


Wie viele Ukrainer beziehen Sozialleistungen?

Im April 2026 waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 483.200 Ukrainer*innen als „erwerbsfähige Leistungsberechtigte” bei den Jobcentern gemeldet und hatten somit Anspruch auf Bürgergeld. Hinzu kommen rund 175.400 Personen, die nicht erwerbsfähig sind und Bürgergeld beziehen, in der Regel Kinder.


Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit bezogen im April 2026 somit etwa die Hälfte der Ukrainer im erwerbsfähigen Alter Bürgergeld (Erwerbslosenquote: 49 Prozent).


Ein Großteil der erwerbsfähigen Ukrainer befindet sich aktuell in Jobcenter-Maßnahmen, Integrationskursen  oder in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit, zum Beispiel Alleinerziehende mit Kindern ohne Kitaplatz. Tatsächlich arbeitslos gemeldet waren im Januar 2026 laut der Bundesagentur für Arbeit 207.800 Ukrainer*innen. 62 Prozent von ihnen sind Frauen.


Einer Studie des ifo-Instituts (Juli 2025) zufolge sind für ukrainische Geflüchtete bei der Entscheidung für ein Zielland besonders gute Jobchancen entscheidend – Sozialleistungen hingegen spielen eine deutlich kleinere Rolle.


Wer bekommt was beim Bürgergeld?

Seit dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – also auf Bürgergeld (vorher Arbeitslosengeld II) oder Sozialhilfe. Dafür müssen sie einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz ( §24 AufenthG ) oder eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis (sogenannte Fiktionsbescheinigung) besitzen und ihren dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben.


Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezieht, hat Anspruch auf monatliche Geldbeträge , sowie Mehrbedarfszuschläge für Alleinerziehende und Schwangere. Leistungsbeziehende erhalten eine Krankenversicherungskarte und haben Anspruch auf Behandlung bei Krankheit, Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen, sowie Vorsorgeuntersuchungen. Sie bekommen außerdem Zugang zu den Vermittlungs- und Beratungsangebote der Bundesagentur für Arbeit.


Zudem haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Kindergeld , vorausgesetzt ihre Kinder haben ihren Wohnsitz in Deutschland. Grundsätzlich können Eltern auch Elterngeld und Unterhaltsvorschuss beziehen. Studierende, die als Flüchtlinge aus der Ukraine kamen, haben seit dem 1. Juni 2022 Anspruch auf BAföG .


Seit Januar 2024 kann die Leistungshöhe für Flüchtlinge gekürzt werden, die in Gemeinschaftsunterkünften leben – etwa, wenn Verpflegung und/oder Heizkosten vom Träger gestellt werden.


Quelle: Mediendienst Integration (https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/ukrainische-fluechtlinge-in-deutschland/welche-sozialleistungen-bekommen-fluechtlinge-aus-der-ukraine)

Aktuelle Informationen aus den Briefing Notes des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 14. September 2026

Zivile Opfer, Lage in Kyjiw und Cherson, Evakuierungssituation von Familien mit Kindern


ACLED zufolge forderten russische Angriffe im Zeitraum 01.08. bis 31.08.26 mehrere zivile Todesopfer in folgenden ukrainischen Regionen: Westukraine: 1 (Tscherniwzi: 1); Zentralukraine: 0; Großraum Kyjiw: 112 (Region: 71, Stadt: 41); Nordukraine: 41 (Tschernihiw: 4, Sumy: 37); Ostukraine: 250 (Charkiw: 66, Dnipropetrowsk: 51, Saporischschja: 50, Donezk: 65, Luhansk: 18); Südukraine: 76 (Cherson: 49, Mykolajiw: 7, Odessa: 7, Krim: 13). Insbesondere der Großraum Kyjiw wurde Berichten zufolge wiederholt mit ballistischen Raketen sowie mit Hochgeschwindigkeits- bzw. Düsendrohnen attackiert, wobei am 28.08.26 bereits zum zweiten Mal ein in der Nähe von Wohngebieten gelegenes Munitionsdepot getroffen wurde, was zu zahlreichen Toten und Verletzten führte. Nach Medienberichten vom 20.08.26 hat der UN-Nothilfekoordinator beim Besuch der Frontstadt Cherson festgestellt, dass neben Zivilpersonen, insbesondere in Cherson kam es immer wieder zu „Menschenjagden“ bzw. sog. „Drohnen-Safaris“, auch Hilfsorganisationen angegriffen werden. Besonders gefährdet seien lokale Organisationen, die im Auftrag des ukrainischen humanitären Fonds Hilfsmissionen durchführten. Nach der Tötung von Menschen durch vollautonome russische Drohnen fordere der UN-Hochkommissar für Menschenrechte ein sofortiges Verbot solcher Waffensysteme. Laut Berichterstattung befolgen nicht alle Menschen die Evakuierungsanordnungen. Bis Februar 2026 hätten die Kommunalverwaltungen zwar „obligatorische Evakuierungen“ anordnen können, doch dies sei keine verbindliche rechtliche Verpflichtung gewesen. Die Menschen hätten sich mittels Verzichtserklärung weigern können zu gehen. Seit dem 04.03.26 erlaube ein Änderungsgesetz dem Staat, Kinder zwangsweise von ihren Eltern zu trennen, die sich weigerten, ein Frontgebiet zu verlassen, ohne dass ihnen dadurch ihre elterlichen Rechte entzogen würden. Sie könnten innerhalb eines halben Jahres mit ihren Kindern wieder zusammengeführt werden, wenn sie in ein sichereres Gebiet umzögen. UN und Menschenrechtsgruppen würden den Zwangsansatz aus verschiedenen Gründen kritisieren. Laut dem ukrainischen Menschenrechtsbeauftragten sei das Reformgesetz unvollständig, da ein entsprechender Regierungsbeschluss bislang nicht erlassen worden sei. Auch sei der Evakuierungsprozess nicht so systematisch wie nötig verlaufen. Bislang seien erzwungene Trennungen von Eltern und Kindern eher selten.


Quellen:


ACLED, Ukraine Conflict Monitor, Datenauswertung für August 2026, last update 11.09.2026; The Guardian, Ukraine war briefing: New political turmoil in Kyiv as prosecutor general resigns, last update 08.09.2026; The Guardian, Ukraine war briefing: ‘Shameful’ – Zelenskyy furious after shootout between Kyiv’s spy services, last update 03.09.2026; The Guardian, Ukraine war briefing: Russia planning ‘massive strikes’ on power plants days after its deadliest attack of the year, last update 31.08.2026; The Guardian, Ukraine war briefing: Nuclear plant has lost power and running on generators, UN watchdog says, last update 30.08.2026; The Guardian, Ukraine war briefing: Kyiv protest organiser disowns Mykhailo Fedorov’s call for elections, last update 21.08.2026; The Guardian, Ukraine war briefing: Russia running on imported gasoline, government confirms, last update 20.08.2026; RFE/RL, Zelenskyy Blasts 'Negligence' As Ukraine Mourns Dozens Killed In Russian Strike, last update 30.08.2026; Tagesschau, Ukraine meldet neue russische Angriffe, last update 08.09.2026; Tagesschau, Russlands Menschenjagd: Die Drohnenangriffe in Cherson, 02.09.2026; Tagesschau, Munition in Wohngebiet - "kriminelle Fahrlässigkeit"? Last update 29.08.2026; Tagesschau, Massive russische Angriffe auf Kiew, last update 20.08.2026; Tagesschau, Russland greift Kiew mit ballistischen Raketen an, last update 16.08.2026; Tagesschau, Selenskyj wirft Russland "Drohnen-Safari" vor, last update 04.08.2026; The Kyiv Independent, Kyiv shortens curfew to 1-5 am, last update 07.09.2026; The Kyiv Independent, Fact check: False 'mass exodus' claims spread as Russia bombards Kyiv, last update 04.09.2026; The Kyiv Independent, 'Hanging by a thread' — Kyiv under psychological siege amid ceaseless strikes, last update 04.09.2026; The Kyiv Independent, Kyiv records 13 air raid alerts in single day, most since full-scale invasion began, as explosions continue overnight, last update 28.08.2026, The Kyiv Independent, Ukraine can now forcibly evacuate children from the front line. Critics say it’s not that simple, last update 19.08.2026; Parlament der Ukraine, Gesetz der Ukraine „Über Änderungen bestimmter ukrainischer Rechtsakte hinsichtlich der Regelung von Fragen der Evakuierung, Unterbringung und Lebensversorgung der evakuierten Bevölkerung sowie der Gewährleistung des Schutzes von Kindern in Siedlungen in Gebieten aktiver und möglicher militärischer (Kampf-)Operationen“, Nr. 4779-IX vom 10.02.2026, in Kraft getreten am 04.03.2026; Ukrinform, 366 Gebäude nach russischem Drohnenangriff auf ein Munitionslager bei Kyjiw beschädigt, last update 31.08.2026; Ukrinform, Russische Drohnen machen Jagd auf Zivilisten in Cherson - Gemüseverkäufer getroffen, last update 04.08.2026.

Aktuelle Informationen aus den Briefing Notes des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 7. September 2026

Rekrutierung: Reform, Widersetzung, Desertion und Korruption


Der neue Oberbefehlshaber der ukrainischen Streitkräfte, Mychajlo Drapatyj, legte am 02.09.26 Berichten zufolge seine neuen Führungsrichtlinien vor. Demnach erklärte er, das System der Rekrutierung, der Ausbildung, des Militärdienstes und der Rotation reformieren zu wollen, um den Militärdienst gerechter und planbarer zu gestalten. Konkrete Maßnahmen und einen Zeitplan habe er nicht genannt. Laut Aussage von Präsidialamtsleiter Kyrylo Budanow benötigt die Ukraine monatlich ca. 30.000 neue Rekruten, da die ukrainische Führung ein kurzfristiges Kriegsende für „unrealistisch“ halte und nach den Duma-Wahlen vom 18. bis 20.09.26 eine neue russische Mobilisierungswelle befürchte. Bereits am 22.08.26 erklärte der Sekretär des Verteidigungsausschusses des ukrainischen Parlaments, dass die angebotenen finanziellen Anreize, Ukrainer zum Abschluss von Militärverträgen zu bewegen, die Rekrutierung nicht wesentlich erhöht hätten, weshalb Änderungen am Mobilisierungssystem vorbereitet würden, darunter eine mögliche Revision des

Wehrpflichtalters. Zugleich habe er Berichte über eine geplante Abschaffung der Befreiung von der Mobilmachung für Eltern mit drei oder mehr Kindern dementiert. Am 25.08.26 erklärte der Sicherheitsausschuss des Parlaments, dass eine Mobilisierung von Frauen „weder durchgeführt, vorbereitet noch in Erwägung gezogen“ werde. Der Militärdienst für Frauen bleibe freiwillig.


Laut Berichterstattung vom 10.07.26 hat die Zahl der Zusammenstöße zwischen der Zivilbevölkerung und Rekrutierungsoffizieren stetig zugenommen und lag im Juli für das laufende Jahr 2026 bei über hundert Fällen. So sei am 08.07.26 in Lwiw nach der Festnahme eines mutmaßlichen Militärdienstentziehers und dessen Überstellung in ein Rekrutierungszentrum (TZK) ein mit neuen Rekruten geladenes Kfz angegriffen und umgeworfen worden. Laut einem weiteren Bericht wurde am 21.08.26 ebenfalls in Lwiw ein Rekrutierungsoffizier bei einer Dokumentenüberprüfung getötet. 


Nach Medienangaben vom 21.08.26 sind seit dem Jahr 2022 etwa 80 ukrainische Soldaten während ihrer militärischen Ausbildung in Sachsen-Anhalt desertiert. Die Zahl der Fälle in ganz Deutschland werde auf Hunderte geschätzt. Laut Angaben der ukrainischen Nationalpolizei habe man bislang 1,5 Mio. Anfragen von TZK erhalten, die sich auf die Lokalisierung von Personen beziehen, die im Verdacht stehen, sich der Mobilmachung entzogen zu haben. Des Weiteren seien seit dem Jahr 2022 insgesamt 76 TZK-Leiter im Zusammenhang mit 428 Korruptionsfällen angeklagt worden; 105 Fälle seien bereits an ein Gericht überwiesen worden. Dabei gehe es um illegale Beihilfe zur Wehrdienstverweigerung etwa durch Streichung aus dem Einberufungsregister, Fälschung ärztlicher Atteste und Ermöglichung illegaler Grenzübertritte. Auch würden 2.500 Fälle untersucht, in denen Personen – einige kritische Unternehmen dürfen ihre Mitarbeiter vom Militärdienst freistellen – unrechtmäßig freigestellt worden seien, zumeist aufgrund fiktiver Beschäftigungsverhältnisse.


Quellen:


The Guardian, Ukraine war briefing: Kyiv reaches ‘political’ agreement with US on Patriot interceptor production licences, last

update 10.07.2026; The Kyiv Independent, Ukraine's commander-in-chief pledges accountability in new leadership guidelines, last update 02.09.2026; The Kyiv Independent, Ukraine must mobilize at least 30,000 people per month, Budanov says, warns war won't end soon, last update 28.08.2026; The Kyiv Independent, Kellogg backs mobilizing Ukrainian women, parliament says it is not under consideration, last update 25.08.2026; The Kyiv Independent, Ukraine weighing 'radical' mobilization changes amid recruitment challenges, official says, last update 23.08.2026; The Kyiv Independent, Draft officer fatally stabbed while on-duty in Lviv, last update 22.08.2026; The Kyiv Independent, More than 80 Ukrainian soldiers deserted during training in Germany, media reports, last update 21.08.2026; The Kyiv Independent, Ukraine's acting police chief reveals scale of draft evasion investigations, last update 17.08.2026; The Kyiv Independent, Head of Mykolaiv draft office arrested on corruption charges, last update 13.08.2026; The Kyiv Independent, 76 draft workers charged with corruption since start of full-scale war; 2,500 illegal exemptions uncovered, police chief says, last update 11.08.2026; The Kyiv Independent, Draft officers searched in Zakarpattia amid allegations of over 1,000 illegal exemptions, media reports, last update 06.08.2026; The Kyiv Independent, Ukraine’s increasingly violent mobilization problem, last update 19.05.2026; Ukraine verstehen, „Die schädlichste Entscheidung der letzten Jahre“, last update 17.07.2026; Focus, Hunderte Soldaten fahnenflüchtig. Bundeswehr zu desertierten Ukrainern: Nicht zuständig, last update 21.08.2026.

Wichtig für Drittstaatsangehörige aus der Ukraine: Der aktuelle Aufenhaltstatus endet am 4. März 2025

Am 4. März 2025 ändert sich der Status der bei uns lebenden Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine, deren Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG per Durchführungsbeschluss des Rates der Europäischen Union vom 25. Juni 2024 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401836) geregelt ist.


Über die Folgen für die Betroffenen informiert die im westfälischen Münster ansässige Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA) in einer umfangreichen Hilfestellung: https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Drittstaatsangehoerige_Ukraine_2025.pdf 

 

Ergänzend dazu verweist das Jobcenter auf diese Regelungnen:    


1. Beim Einsatz von Förderleistungen kann bei Geflüchteten aus der Ukraine von einer positiven Prognose ohne weitere Prüfung des Aufenthaltstitels zumindest bis zum 4.März 2026 ausgegangen werden. 


2. Die Befristung des Aufenthaltstitels schließt auch eine über das Ende des befristeten Aufenthaltstitels hinausgehende Förderung einer längerfristigen Maßnahme nicht grundsätzlich aus. Dabei sind folgende Voraussetzungen zu beachten:  


Die Entscheidung über eine sinnvolle und notwendige Förderung ist unter Beachtung von § 3 Absatz 3 SGB II bzw. § 7 SGB III (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) zu treffen und vom konkreten Einzelfall abhängig.


Läuft die Geltungsdauer während des vorgesehenen Förderzeitraums oder der Nachbeschäftigungszeit (EGZ) aus, ist im Rahmen des Untersuchungsgrundsatzes (§ 20 Abs. 2 SGB X) zu prüfen, ob nach Ablauf eines befristeten Aufenthaltsrechts die Möglichkeit einer Verlängerung des Aufenthalts besteht; beispielsweise auf der Grundlage eines Aufenthaltstitels zur Berufsausbildung oder zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses.


Grundsätzlich ist ein Wechsel in andere Aufenthaltstitel, insbesondere zu Erwerbs- oder Bildungszwecken zulässig. Im Falle des Arbeitsplatzverlustes ist eine Rückkehr in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 AufenthG weiterhin möglich, solange die Richtlinie 2001/55/EG zum vorübergehenden Schutz Anwendung findet und die betreffende Person zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehört.  


Die Befristung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ist rechtlich gleichzusetzen mit der Befristung jeglicher anderer Aufenthaltserlaubnisse (siehe Anhang: BMI-Länderschreiben vom 8. Oktober 2024).


3. Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen beim Landesamt für Einwanderung (LEA) 


Das Landesamt für Einwanderung hat das Verfahren zur Vergabe der Termine grundlegend geändert. Die bisherige Online-Terminvereinbarung wurde dauerhaft außer Betrieb genommen. Die Terminvergabe erfolgt über den Online-Antrag oder mittels Kontaktformular.  


Das Landesamt für Einwanderung stellt den Großteil der Dienstleistungen auf digitale Anträge um. Für erste Dienstleistungen (wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen, den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU oder Aufenthaltserlaubnisse zur Ausbildung) werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben. 


Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. In Notfällen kann das Kontaktformular des zuständigen Referats genutzt werden.  


Die Informationen zur Terminvergabe beim Landesamt für Einwanderung sind unter folgenden Link hinterlegt: https://www.berlin.de/einwanderung/termine/termin-vereinbaren 

Wikipedia über die Ukraine

Informationen über die Ukraine in Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Ukraine


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