Informationen rund um die Ukraine

Aktuelles aus der Ukraine: Informationen aus den wöchentlichen Briefing Notes des BAMF vom 25. August 2025

1. Bemühungen um Waffenstillstand


Nach dem Treffen von US-Präsident Trump mit Präsident Selenskyj sowie führenden EU Staats- und Regierungschefs am 18.08.25 berichten Medien, dass sich erstmals seit Beginn der russischen Vollinvasion ein umfassender Verhandlungsprozess mit allen Beteiligten abzeichnen könnte. Demnach will Trump zunächst ein Treffen zwischen den Präsidenten Putin und Selenskyj und anschließend ein trilaterales Treffen mit ihm selbst vorbereiten. Der Kreml habe hierauf zurückhaltend reagiert und erwäge lediglich, die Ebene der Vertreter beider Seiten zu erhöhen. Mögliche Zusagen für ukrainische Sicherheitsgarantien wären potenziell mit Konfliktpotenzial verbunden. Es müsse zunächst besprochen werden, was NATO-Artikel-5-ähnliche Zusicherungen im Detail umfassen sollten. Selenskyj habe bereits angekündigt, dass die Sicherheitsgarantien sowie die Frage von Friedenstruppen in den kommenden zehn Tagen ausgearbeitet werden sollten. 


Ein Einsatz von US-Truppen sei laut NATO-Generalsekretär Rutte bei dem Treffen nicht besprochen worden. Später habe Trump in einem Interview geäußert, eventuell bereit zu sein, der Ukraine Luftunterstützung zu gewähren, um ein Abkommen abzusichern. Die Russische Föderation (RF) hat laut Berichterstattung eine Stationierung von NATO-Truppen in der Ukraine abgelehnt. Auch müsse die RF in alle Gespräche über Sicherheitsgarantien für die Ukraine einbezogen werden. Der Kreml müsse ein Vetorecht gegen jegliche Unterstützung der Ukraine nach dem Krieg haben. Unklar bleibe, ob Verhandlungen über ein Friedensabkommen ohne vorherige Vereinbarung eines Waffenstillstands erfolgen sollen und ob es zu Gebietsabtretungen kommen werde. Diese lehne die Ukraine zwar ab, aber im Raum stehe, dass Kyjiw für einen Waffenstillstand de facto anerkenne, dass es keine Kontrolle über die besetzten Gebiete habe. Diese wolle sich die Ukraine dann etwa über diplomatische und wirtschaftliche Instrumente zurückholen. Nachdem Trump

Berichten vom 23.08.25 zufolge erneut gedroht hat, Sanktionen gegen die RF zu verhängen, falls es innerhalb von zwei Wochen keine Fortschritte geben sollte, erklärte US-Vizepräsident Vance, Putin habe „bedeutende Zugeständnisse“ auf dem Weg zu einer Verhandlungslösung gemacht, indem er akzeptiert habe, dass er in der Ukraine „kein Marionettenregime installieren“ könne und dass es „Sicherheitsgarantien für die territoriale Integrität der Ukraine“ geben werde.


2. Zivile Opfer


Laut Medienangaben starben am 18.08.25 sieben Menschen bei russischen Drohnenangriffen in Charkiw und drei weitere Menschen bei Raketenangriffen in Saporischschja. Am 19.08.25 wurde Gouverneursangaben zufolge eine Person in Nikopol (Region Dnipropetrowsk) durch russischen Beschuss getötet. Am 20.08.25 wurden bei einem russischen Artillerieangriff auf Kostjantyniwka (Region Donezk) mindestens drei Menschen getötet. Medienberichten vom 22.08.25 zufolge wurde jeweils eine Person in Lemberg, Cherson und in der Region Charkiw durch russische Angriffe getötet. Im russisch besetzten Teil der Region Donezk starben laut Behördenangaben zwei Menschen bei einem ukrainischen Artillerieangriff. Nach Medienangaben vom 25.08.25 wurde bei russischen Angriffen jeweils eine Person in Kupjansk (Region Charkiw) und in der Region Dnipropetrowsk getötet. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO sind in diesem Jahr in der Ukraine bislang 325 Angriffe gemeldet worden, bei denen Krankenhäuser und Ambulanzen beschädigt wurden. Demnach sind dabei zehn Menschen ums Leben gekommen, 114 wurden verletzt. Unter Berufung auf eine Mitteilung der Ombudsfrau für Kinderrechte in der RF, Marija Lwowa-Belowa, vom 21.08.25 berichten Medien, dass die RF die Rückkehr von drei aus der Ukraine verschleppten Kindern zu ihren Eltern zugesichert hat. Die Ukraine geht von insgesamt ca. 20.000 verschleppten Kindern aus. In diesem Zusammenhang erließ der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag bereits 2023 Haftbefehle gegen Lwowa-Belowa und Präsident Putin.


3. Kriegsgeschehen


Nach Medienberichten vom 20.08. u. 21.08.25 hat die ukrainische Armee russische Einheiten, die eine Verteidigungslinie bei Pokrowsk (Region Donezk) durchbrochen hatten, abgeschnitten und ihren Vormarsch gestoppt. Die nahe gelegene Stadt Dobropillja werde weiterhin bombardiert. Unterdessen gibt das russische Verteidigungsministerium die Einnahme acht weiterer Siedlungen in der Ostukraine an. Präsident Selenskyj hat laut Berichterstattung vermehrt Gegenangriffe auf die RF angedeutet. Nach Aussage des ukrainischen Oberbefehlshabers Oleksandr Syrskyj vom 24.08.25 haben seine Streitkräfte drei Ortschaften in der Region Donezk zurückerobert. Am 24.08.25 gaben beide Kriegsparteien laut Berichterstattung bekannt, jeweils 146 Kriegsgefangene und Zivilpersonen, darunter auch zwei ukrainische Journalisten, ausgetauscht zu haben.


4. Energieinfrastruktur 


Nach russischen Drohnen- und Raketenangriffen am 19.08.25 hat das ukrainische Energieministerium Berichten zufolge erklärt, dass die Angriffe in Kraftwerken in der Region Poltawa, wo sich die einzige Erdölraffinerie der Ukraine befindet, Großbrände verursacht haben. Laut Behördenangaben hat ein ukrainischer Drohnenangriff am 19.08.25 die Stromversorgung im russisch kontrollierten Teil der Region Saporischschja unterbrochen. Das AKW Saporischschja sei nicht betroffen gewesen. Nach Angaben des ukrainischen Katastrophenschutzdienstes vom 20.08.25 haben russische Drohnenangriffe einen Großbrand in einer Energieanlage in der Region Odessa verursacht. Auch sei eine Erdgasverteilerstation in der Region Odessa angegriffen worden.


5. Finanzhilfen


Nach Medienberichten vom 22.08.25 hat die EU der Ukraine 4,05 Mrd. EUR Finanzhilfe ausgezahlt, davon 3,05 Mrd. EUR aus einem Hilfsprogramm mit bis zu 50 Mrd. EUR für 2024 bis 2027 und 1 Mrd. EUR aus einem Makrofinanzhilfe-Darlehen, das Teil einer G7-Initiative über 45 Mrd. EUR ist. Die Freigabe der Mittel ist laut EU-Kommission auch durch die Rücknahme des Gesetzes erfolgt, das die Unabhängigkeit der ukrainischen Antikorruptionsbehörden eingeschränkt hätte. Weiteren Medienangaben vom 23.08.25 zufolge hat die EU der Ukraine in der ersten Hälfte des Jahres 2025 insgesamt 10,1 Mrd. EUR an Erlösen aus eingefrorenen Geldern der russischen Zentralbank überwiesen.


Quellen: 


1. The Guardian, Ukraine war briefing: Zelenskyy entices Trump with $90bn arms buy in return for security, last update 19.08.2025; The Guardian, Ukraine war briefing: Squeeze on Putin to accept direct peace talks with Zelenskyy, last update 20.08.2025; The Guardian, Ukraine war briefing: ‘Coalition of the willing’ talks held as Russia stalls, last update 21.08.2025; The Guardian, Ukraine war briefing: Zelenskyy reveals huge Flamingo cruise missile as no peace in sight, last update 22.08.2025; RFE/RL, Work On Security Guarantees For Ukraine Already Under Way, Yermak Says, last update 21.08.2025; Tagesschau, Was der Ukraine-Gipfel gebracht hat - und was nicht, last update 19.08.2025; Tagesschau, Nach den Beratungen ist vor den Sicherheitsgarantien, last update 19.08.2025; Tagesschau, Wie könnte ein Ukraine-Frieden abgesichert werden? Last update 20.08.2025; Tagesschau, "Wir müssen Druck auf Russland ausüben", last update 22.08.2025; DPA, Rückt Frieden näher? Die Knackpunkte nach dem Ukraine-Gipfel, last update 19.08.2025; DPA, Selenskyj erklärte Trump sein Nein zum Gebietsverzicht, last update 21.08.2025; Tagesschau, Von einem Gipfeltreffen keine Spur, last update 23.08.2025; The Guardian, Ukraine war briefing: Frustrated Trump threatens Russia sanctions if there no progress on peace deal, last update 23.08.2025; The Guardian, Ukraine war briefing: Zelenskyy vows to ‘push Russia to peace’ as Ukrainians mark independence day, last update 25.08.2025; Tagesschau, Vance: Russland hat "erhebliche Zugeständnisse" gemacht [Liveblog], last update 25.08.2025; DPA, Vance: Russland hat «erhebliche Zugeständnisse» gemacht, last update 25.08.2025.


2. The Guardian, Ukraine war briefing: Zelenskyy entices Trump with $90bn arms buy in return for security, last update 19.08.2025; The Guardian, Ukraine war briefing: Squeeze on Putin to accept direct peace talks with Zelenskyy, last update 20.08.2025; The Guardian, Ukraine war briefing: ‘Coalition of the willing’ talks held as Russia stalls, last update 21.08.2025; The Guardian, Ukraine war briefing: Zelenskyy reveals huge Flamingo cruise missile as no peace in sight, last update 22.08.2025; Tagesschau, WHO beklagt häufige Angriffe auf Krankenhäuser, last update 19.08.2025; Tagesschau, Russland sichert Rückkehr von drei ukrainischen Kindern zu, last update 21.08.2025; The Guardian, Ukraine war briefing: Zelenskyy vows to ‘push Russia to peace’ as Ukrainians mark independence day, last update 25.08.2025; The Kyiv Independent, Russian attacks kill 2, injure 24 in Ukraine over past day, last update 22.08.2025.


3. RFE/RL, Ukrainian Counterattacks Cut Russian Advance Near Pokrovsk But Civilians Still Suffer, last update 20.08.2025; Tagesschau, Ukraine meldet militärische Erfolge bei Prokrowsk, last update 21.08.2025; Tagesschau, Russland meldet Gebietsgewinne, last update 20.08.2025; Tagesschau, Russland: Haben weitere Ortschaft eingenommen, last update 21.08.2025; Tagesschau, Selenskyj deutet mehr Gegenangriffe an, last update 21.08.2025; Tagesschau, Russland meldet Eroberung dreier Dörfer [Liveblog], last update 22.08.2025; The Guardian, Ukraine war briefing: Zelenskyy vows to ‘push Russia to peace’ as Ukrainians mark independence day, last update 25.08.2025; RFE/RL, Russia, Ukraine Both Claim Battlefield Successes In Eastern Regions As Drone Attacks Persist, last update 24.08.2025.


4. The Guardian, Ukraine war briefing: Squeeze on Putin to accept direct peace talks with Zelenskyy, last update 20.08.2025; The Guardian, Ukraine war briefing: ‘Coalition of the willing’ talks held as Russia stalls, last update 21.08.2025; Tagesschau, Russland meldet Stromausfall in Region Saporischschja [Liveblog], last update 20.08.2025; Tagesschau, Ukraine meldet Brand in Energieanlage in Region Odessa, last update 20.08.2025; Tagesschau, Ukraine meldet Angriff auf Gasverteilerstation, last update 20.08.2025.


5. DPA, EU überweist weitere Milliardenhilfe an die Ukraine, last update 22.08.2025; Tagesschau, Ukraine erhält Milliarden aus eingefrorenen Geldern [Liveblog], last update 23.08.2025.

Ukrainische Flüchtlinge: neues Dossier mit aktuellen Zahlen

Seit dem erweiterten russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sind Millionen Menschen auf der Flucht. Wohin fliehen sie? Wie ist ihre rechtliche Lage? Wie viele haben hierzulande Sprachkurse absolviert und eine Arbeit gefunden? 


Diese und weitere Themen hat der Mediendienst Integration in einem neuen Dossier zusammengefasst, das unter https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/ukrainische-fluechtlinge..html iaufgerufen werden kann:  

Wichtig für Drittstaatsangehörige aus der Ukraine: Der aktuelle Aufenhaltstatus endet am 4. März 2025

Am 4. März 2025 ändert sich der Status der bei uns lebenden Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine, deren Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG per Durchführungsbeschluss des Rates der Europäischen Union vom 25. Juni 2024 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401836) geregelt ist.


Über die Folgen für die Betroffenen informiert die im westfälischen Münster ansässige Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA) in einer umfangreichen Hilfestellung: https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Drittstaatsangehoerige_Ukraine_2025.pdf 

 

Ergänzend dazu verweist das Jobcenter auf diese Regelungnen:    


1. Beim Einsatz von Förderleistungen kann bei Geflüchteten aus der Ukraine von einer positiven Prognose ohne weitere Prüfung des Aufenthaltstitels zumindest bis zum 4.März 2026 ausgegangen werden. 


2. Die Befristung des Aufenthaltstitels schließt auch eine über das Ende des befristeten Aufenthaltstitels hinausgehende Förderung einer längerfristigen Maßnahme nicht grundsätzlich aus. Dabei sind folgende Voraussetzungen zu beachten:  


Die Entscheidung über eine sinnvolle und notwendige Förderung ist unter Beachtung von § 3 Absatz 3 SGB II bzw. § 7 SGB III (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) zu treffen und vom konkreten Einzelfall abhängig.


Läuft die Geltungsdauer während des vorgesehenen Förderzeitraums oder der Nachbeschäftigungszeit (EGZ) aus, ist im Rahmen des Untersuchungsgrundsatzes (§ 20 Abs. 2 SGB X) zu prüfen, ob nach Ablauf eines befristeten Aufenthaltsrechts die Möglichkeit einer Verlängerung des Aufenthalts besteht; beispielsweise auf der Grundlage eines Aufenthaltstitels zur Berufsausbildung oder zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses.


Grundsätzlich ist ein Wechsel in andere Aufenthaltstitel, insbesondere zu Erwerbs- oder Bildungszwecken zulässig. Im Falle des Arbeitsplatzverlustes ist eine Rückkehr in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 AufenthG weiterhin möglich, solange die Richtlinie 2001/55/EG zum vorübergehenden Schutz Anwendung findet und die betreffende Person zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehört.  


Die Befristung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ist rechtlich gleichzusetzen mit der Befristung jeglicher anderer Aufenthaltserlaubnisse (siehe Anhang: BMI-Länderschreiben vom 8. Oktober 2024).


3. Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen beim Landesamt für Einwanderung (LEA) 


Das Landesamt für Einwanderung hat das Verfahren zur Vergabe der Termine grundlegend geändert. Die bisherige Online-Terminvereinbarung wurde dauerhaft außer Betrieb genommen. Die Terminvergabe erfolgt über den Online-Antrag oder mittels Kontaktformular.  


Das Landesamt für Einwanderung stellt den Großteil der Dienstleistungen auf digitale Anträge um. Für erste Dienstleistungen (wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen, den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU oder Aufenthaltserlaubnisse zur Ausbildung) werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben. 


Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. In Notfällen kann das Kontaktformular des zuständigen Referats genutzt werden.  


Die Informationen zur Terminvergabe beim Landesamt für Einwanderung sind unter folgenden Link hinterlegt: https://www.berlin.de/einwanderung/termine/termin-vereinbaren 

Wikipedia über die Ukraine

Informationen über die Ukraine in Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Ukraine

Beschreibungstitel

1. Regierungsführung und Verfolgungslage


Ein Bericht der UN-Unterstützungsmission in Afghanistan (UNAMA) vom 24.07.25 beschreibt, dass die Taliban Menschenrechtsverletzungen, insbesondere Folter, willkürliche Inhaftierungen und Drohungen gegen Afghaninnen und Afghanen begehen, die aus Iran und Pakistan abgeschoben wurden. Der Bericht konzentriert sich dabei auf Personen mit hohem Risikoprofil für Menschenrechtsverletzungen, darunter Frauen und Mädchen, ehemalige Regierungsbeamte und Sicherheitskräfte, Medienschaffende und Aktivisten der Zivilgesellschaft. 


Nachdem die Taliban den Bericht zunächst dementiert hatten, räumte ein Taliban-Sprecher ein, dass einige aus den Nachbarländern abgeschobene Personen Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt waren.

Eine neue Verhaftungswelle gegen Frauen und Mädchen in Kabul sei Medienberichten zufolge auf direkten Befehl des Taliban-Führers Hibatullah Akhundzada eingeleitet worden. Die Kampagne werde von Mullah Shirin, dem Taliban-Gouverneur von Kandahar, überwacht, der aus diesem Anlass nach Kabul angereist sein soll. Kurz nach seiner Ankunft sei ein hochrangiges Treffen einberufen worden, an dem Beamte des sogenannten Tugendministeriums und des Innenministeriums teilnahmen. Im Mittelpunkt des Treffens habe die Einführung strenger Kleidervorschriften für Frauen in der Hauptstadt gestanden. Die von Mullah Shirin geleitete Delegation sei Berichten zufolge im Anschluss u.a. nach Balkh (Provinz Badakhschan) und in weitere Provinzen gereist, um die lokale Durchsetzung religiöser Gesetze zu überprüfen.


Die Taliban sollen laut Medienberichten Abdul Sami Ghaznawi, einen prominenten Geistlichen, der jahrzehntelang als Mentor für Taliban-Angehörige fungierte, verhaftet und verurteilt haben. Ein Militärgericht der Taliban habe ihn am 23.07.25 zu 45 Tagen Gefängnis verurteilt. Berichten zufolge sei er angeklagt worden, weil er in einer Fatwa zum Dschihad gegen Pakistan aufgerufen und das Verbot der Taliban, Mädchen Bildung zu ermöglichen, öffentlich kritisiert haben soll.


Der prominente schiitische Geistliche Vaezzadeh Behsoodi gab am 23.07.25 bekannt, dass die Taliban sein Büro im Westen Kabuls (Dasht-e Barchi) geschlossen und die Räumlichkeiten versiegelt hätten. Auch seine Zweigstelle und das angeschlossene Seminar im selben Stadtteil seien geschlossen worden. Behsoodi galt in den vergangenen vier Jahren seit der erneuten Machtübernahme als Kritiker der Taliban-Politik.


Mawlawi Abdul Malik, ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des Rates der Religionsgelehrten der Provinz Pandschir, sei laut Medienberichten im Distrikt Rokha in ein Krankenhaus eingeliefert worden, nachdem sich sein Gesundheitszustand während einer vorherigen zweiwöchigen Taliban-Haft aufgrund von Folter verschlechtert hatte. Abdul Malik gilt als eine der angesehensten religiösen Persönlichkeiten in Pandschir.


Die Taliban sollen Medienberichten zufolge im vergangenen Monat in mehreren Provinzen (u.a. Kabul, Ghazni, Herat, Laghman, Kandahar und Sar-e-Pul) Dutzende von Personen festgenommen haben, darunter mindestens sieben Journalisten im Zusammenhang mit vermeintlich „unislamischen“ Inhalten in sozialen Medien. Die Taliban sollen dafür eine spezielle digitale Überwachungseinheit eingerichtet haben, deren Aufgabe es sei, die Online-Aktivitäten in sozialen Medien zu verfolgen und zu überwachen. In diesem Zusammenhang habe das Tugendministerium u.a. die Festnahme zweier Personen bekannt gegeben, denen vorgeworfen werde, ausländische Fernsehserien übersetzt und synchronisiert zu haben, die „westliche Inhalte“ enthielten. Die Personen hätten auch Kontakt zu ausländischen Medien gehabt.


Eine neue Anweisung des Tugendministeriums in Kandahar schreibe laut Medienberichten vor, dass Frauen, die sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor arbeiten, eine „Mahram-Karte“ besitzen müssen. Die Karte bescheinige die Anwesenheit und Identität einer zugelassenen männlichen Begleitperson – in der Regel ein Ehemann, Vater, Bruder oder Sohn – während der Arbeitszeit.


Die Taliban-Führung in Kandahar habe laut bekannt gewordenen internen Dokumenten ihre in Pakistan lebenden Mitglieder davor gewarnt, ihre Familien und Wohnsitze nach Afghanistan zurückzuverlegen, andernfalls drohe ihnen die Entlassung.


2. Rückführungen aus Iran und Tadschikistan


Laut der NGO Norwegian Refugee Coucil (NRC) seien mehr als 1,5 Mio. Afghaninnen und Afghanen in den letzten Monaten aus Iran zurückgekehrt, viele von ihnen zwangsweise und mittellos. Dies würde die fragile humanitäre Infrastruktur Afghanistans in beispiellosem Ausmaß unter Druck setzen. Allein in den ersten zwölf Julitagen kehrten laut UN-Angaben rd. 339.000 Afghaninnen und Afghanen aus Iran nach Afghanistan zurück.

Die tadschikischen Behörden haben Medienberichten zufolge eine neue Abschiebungswelle gegen afghanische Flüchtlinge und Asylsuchende gestartet und dies am 19.07.25 offiziell bestätigt. 


Schon Anfang Juli 2025 sollen afghanische Flüchtlinge SMS-Warnungen erhalten haben, in denen ihnen mitgeteilt worden sei, sie sollten Tadschikistan innerhalb von 15 Tagen verlassen, andernfalls drohe ihnen die Abschiebung. Im Bezirk Rudaki und in der Stadt Vahdat, etwa 26 Kilometer östlich der Hauptstadt Duschanbe, seien am 15.07.25 afghanische Flüchtlinge (Männer, Frauen und Kinder) zusammengetrieben und an unbekannte Orte transportiert worden. 


Berichten zufolge seien zwischen Oktober 2024 und Juli 2025 mindestens 485 afghanische Staatsangehörige aus Tadschikistan abgeschoben worden, darunter 334 Personen, die als Asylsuchende oder Flüchtlinge registriert waren. Inoffiziellen Schätzungen zufolge leben derzeit zwischen 10.000 und 13.000 afghanische Staatsangehörige in Tadschikistan.


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