Syrien: Informationen über Geflüchtete bei uns und die Situation im Heimatland

Abschiebungen und Rückkehr nach Syrien: Informationen vom Mediendienst Integration

Syrien steht nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 vor einem Neubeginn – viele Geflüchtete denken über eine Rückkehr nach. In Deutschland wird außerdem vermehrt über Abschiebungen nach Syrien diskutiert.


So haben nach dem Machtwechsel viele Kriegsflüchtlinge beschlossen, nach Syrien zurückzukehren. Seit November 2024 sind laut Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR rund eine Million Syrer*innen aus dem Ausland nach Syrien zurückgekehrt . Rund 510.000 Menschen kamen aus der Türkei, etwa 270.000 aus dem Libanon und 157.000 aus Jordanien (Stand: September 2025). Laut einer Befragung des UNHCR wollen rund 18 Prozent der syrischen Geflüchteten, die in den Nachbarländern leben, bis August 2026 nach Syrien zurückkehren. 1,8 Millionen "Binnenflüchtlinge" (internally displaced persons) konnten zudem innerhalb von Syrien an ihre Herkunftsorte zurückkehren.


Seit Januar 2025 können syrische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Deutschland im Rahmen des Bund-Länder-Programms REAG/GARP nach Syrien zurückkehren. Nach Angaben des Innenministeriums auf Anfrage des Mediendienstes sind zum Stichtag 31.10.2025 rund 2.900 Ausreisen über das Programm erfolgt. Das Programm deckt Reisekosten, eine Reisebeihilfe (200 Euro für Erwachsene, 100 Euro für Minderjährige) und finanzielle Starthilfe (1.000 EUR pro Person, maximal 4.000 EUR pro Familie) sowie gegebenenfalls medizinische Kosten.Quelle


Freiwillige Ausreisen nach Syrien können seit 2017 auch durch die zuständigen Stellen der Länder gefördert werden. Zwischen Dezember 2024 und Ende Oktober 2025 gab es darüber 346 freiwillige Ausreisen.


Mehr dazu und über mögliche Abschiebungen gibt es unter: https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/syrische-fluechtlinge-in-deutschland/abschiebungen-und-rueckkehr-nach-syrien/

Aktuelle Informationen aus den Briefing Notes des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 2. Februar 2026

1. Nordostsyrien: Erneutes Abkommen zur Integration der SDF und DAANES in die Strukturen der Zentralregierung


Nach dem weitreichenden militärischen Vorstoß der syrischen Armee und verbündeter Milizen in Gebiete, die bisher von den kurdisch geführten Demokratischen Kräften Syriens (SDF) kontrolliert wurden, und nach Inkrafttreten eines Waffenstillstandsabkommens am 20.01.26 verkündeten die syrische Übergangsregierung und die SDF am 30.01.26 die Unterzeichnung eines weiteren umfassenden Abkommens. Die am Vorabend geschlossene Vereinbarung beinhaltet Medienberichten zufolge folgende Punkte: Den Rückzug beider Truppen von den Frontverläufen, insbesondere in der Region um Kobane (Gouvernement Aleppo) und Hasaka-Stadt (Gouvernement Hasaka); die Entsendung von Sicherheitskräften des Innenministeriums in die bisher von den SDF gehaltenen Städte Hasaka und Qamishli; die Formierung einer Division im Gouvernement Hasaka, der nach Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung drei Brigaden aus SDF-Streitkräften unterstellt sein sollen; außerdem die Bildung einer weiteren Brigade von SDF-Streitkräften in Kobane, die an eine Division im Gouvernement Aleppo angegliedert sein soll; die Integration der Verwaltungsstrukturen der kurdischen Demokratischen Administration von Nordostsyrien (DAANES) mit Übernahme der bestehenden Arbeitsverhältnisse in den Staatsapparat der Zentralregierung; die Sicherung der bürgerlichen Rechte der kurdischen Bevölkerung u.a. im Bildungssektor; und schließlich Rückkehrgarantien für alle Binnengeflüchteten.


In einer Stellungnahme zu weiteren Details des Abkommens gab Mazloum Abdî, der SDF-Oberkommandeur, am 30.01.26 bekannt, dass die Asayish, die inneren Sicherheitskräfte der DAANES, weiterhin für die Sicherheit in den überwiegend kurdisch bewohnten Städten verantwortlich bleiben und einen Sonderstatus bewahren sollen. Die praktische Umsetzung des Abkommens solle ab dem 02.02.26 beginnen. Der künftige Umgang mit den kurdischen Frauenkampfverbänden sei im Rahmen der Abkommensunterzeichnung nicht näher geklärt worden, wie Medien berichteten. Auch Details zum Grad der Autonomie der neuen kurdischen Brigaden seien noch offen. Wie Medien mit Berufung auf Angaben der syrischen Übergangsregierung am 30.01.26 berichteten, plant diese die Gefangenenlager al-Hol und Roj, in denen überwiegend Familienangehörige und Personen mit Verbindungen zu IS-Kämpfern inhaftiert sind, binnen eines Jahres zu schließen. Laut UN befinden sich dort insgesamt mehr als 28.000 Menschen, in erster Linie syrische und irakische Personen, jedoch auch einige Tausend Personen aus weiteren Staaten. Syrische Streitkräfte hatten im Rahmen der jüngsten Gebietseroberungen im Nordosten das Lager al-Hol unter ihre Kontrolle gebracht. Die SDF halten derzeit noch das Lager Roj. Nach Schätzungen von IOM sollen die Kämpfe der vergangenen Wochen zu etwa 173.000 Binnengeflüchteten geführt haben. Laut UNHCR fanden insbesondere im Gouvernement Aleppo bereits wieder umfassende Rückkehrbewegungen statt. Trotz der am 20.01.26 vereinbarten und am 24.01.26 um 15 Tage verlängerten Waffenruhe soll es in den darauffolgenden Tagen immer wieder zu Verstößen und damit einhergehend zu getöteten und verletzten Zivilpersonen, u.a. im Umland von Kobane und Hasaka-Stadt, gekommen sein.


2. Umsetzung des Dekrets zur Stärkung der Rechte der kurdischen Minderheit


Der syrische Innenminister gab am 28.01.26 bekannt, mit der Umsetzung des am 16.01.26 von Präsident Ahmed al-Sharaa erlassenden Dekrets zur Stärkung der Rechte der kurdischen Minderheit zu beginnen. Das Dekret beinhaltet u.a. die Zuerkennung der syrischen Staatsbürgerschaft für staatenlose Kurdinnen und Kurden. Laut Medienberichten legte das Ministerium den 05.02.26 als Frist für die Finalisierung der erforderlichen Maßnahmen fest. Zuständige Behörden seien demnach aufgefordert worden, umgehend Richtlinien und Anweisungen für die Umsetzung des Dekrets zu entwerfen; u.a. habe das Bildungsministerium die Ausarbeitung von Lehrplänen für kurdische Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2026/2027 in Auftrag gegeben.


Quellen:


1. Reuters, Syrian government, Kurds agree integration deal, US hails 'historic milestone', last update 30.01.2026; Aljazeera, Kurdish-led SDF agrees integration with Syrian government forces, last update 30.01.2026; AP, Syria’s Kurdish-led force and the Damascus government reach a new agreement to stabilize ceasefire, last update 30.01.2026; Enab Baladi, Comprehensive ceasefire agreement reached between Syrian government and SDF, last update 30.01.2026; The New York Times, Syrian Government and Kurdish-Led Militia Seal a Deal to Merge Forces, last update 30.01.2026; Enab Baladi, Abdi reveals deal details with Damascus, says he will not take office, last update 31.01.2026; AP, A ceasefire holds in Syria but civilians live with fear and resentment, last update 27.01.2026; Reuters, Syria to close camps housing thousands linked to Islamic State, last update 30.01.2026; Enab Baladi, Tens of thousands displaced in northeastern Syria as 100,000 return in Aleppo, last update 27.01.2026; North Press Agency, Six killed, eight wounded in government escalation near Kobani, last update 26.01.2026.


2. Aljazeera, Syria grants immediate citizenship to Kurds in wake of gains against SDF, last update 29.01.2026; Charles Lister, Integration or conflict in northeastern Syria? Ten key points to consider, Middle East Institute, last update 29.01.2026.

Aktuelle Informationen aus den Briefing Notes des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 26. Januar 2026

1. Nordosten: angespannte Situation nach Verlängerung des Waffenstillstands


Medienberichten zufolge kam es zu zahlreichen Verstößen gegen den am 18.01.26 geschlossenen Waffenstillstand zwischen den SDF und der Übergangsregierung. Demnach brachen ab dem 19.01.26 Kämpfe um Gefängnisse aus, in denen IS-Kämpfer gefangen gehalten werden sollen; in Gebieten, die bislang unter Kontrolle der kurdisch dominierten Demokratischen Kräfte Syriens (SDF) standen. Im Rahmen der Verkündung eines neuen Waffenstillstands am Abend des 20.01.26 wurden neue Konditionen der Übergangsregierung bekannt. Demnach verlangt sie von den SDF, bis zum 24.01.26 Details zur Umsetzung der Integration der DAANES-Strukturen und der SDF in den syrischen Staatsapparat vorzulegen. Darüber hinaus solle ein Kandidat für den Posten des stellvertretenden Verteidigungsministers benannt werden, sowie Repräsentanten der Region für das syrische Parlament. Im Gegenzug würden die Truppen der Übergangsregierung nicht in mehrheitlich kurdische Gebiete einmarschieren. Sollte dies nicht erfolgen, würde die Übergangsregierung weitere Schritte gegen die in SDF prüfen.


Im Rahmen des am 18.01.26 geschlossenen Waffenstillstands zog die Übergangsregierung zahlreiche Zugeständnisse, die während der Verhandlungen im vergangenen Jahr angeboten wurden, zurück. Betroffen war bspw. die Einigung, dass die SDF in eigenen designierten Einheiten in das syrische Militär integriert werden könnten. Im Verlauf der Woche kam es immer wieder zu gegenseitigen Vorwürfen der Konfliktparteien, gegen die Waffenruhe verstoßen zu haben. Angesichts der Möglichkeit, dass bei Verstreichen der Frist ein weiteres militärisches Vorgehen erfolgen könnte, verkündete die Übergangsregierung am 24.01.26 die Verlängerung des Waffenstillstands um weitere 15 Tage. Dies solle US-Plänen zum Transfer von IS-Gefangenen aus Nordostsyrien in den Irak mehr Zeit geben. Die SDF kontrollieren nunmehr Gebiete mit kurdischer Mehrheit rund um Kobane im Gouvernement Raqqa, sowie im Gouvernement Hasaka. Darüber hinaus befinden sich das Gouvernement Deir ez-Zor, der Großteil Raqqas, sowie Teile von Hasaka unter Kontrolle der Übergangsregierung. In diesen Gebieten kam es zu ersten Aufrufen der Übergangsregierung, sich den Sicherheitskräften anzuschließen. Beide Seiten werfen sich Gegenseitig die Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen vor. Es liegen zahlreiche unbestätigte Berichte über Übergriffe auf Zivilpersonen, Leichenschändungen und vereinzelte Massaker vor. Die Verifizierung gestaltet sich Menschenrechtsorganisationen, Expertinnen und Experten zufolge schwierig und wird noch einiges an Zeit benötigen. Im Falle der Tötung von 21 arabischen Personen nahe der Stadt Kobane, gab die SDF bekannt, dass einer ihrer Kämpfer involviert gewesen sein soll. Demnach hätte es sich um Kämpfer mit Verbindungen zur Übergangsregierung gehandelt, die bei bewaffneten Auseinandersetzungen getötet worden sein sollen. Der involvierte Kämpfer sei unverzüglich aus dem Dienst entlassen und an ein Militärgericht überstellt worden. Lokale Aktivistinnen und Aktivisten kritisierten die Behauptung jedoch und argumentierten, dass es keine Hinweise dafür gegeben hätte, dass es sich bei den Getöteten um Kombattanten gehandelt habe. Demnach sollen die Getöteten kurz zuvor aus SDF-Gefängnissen entlassen worden sein, bevor sie an der Verbindungsstraße zwischen Kobane und Aleppo getötet wurden. Am 23.01.26 übergaben die SDF die Kontrolle über das al-Aqtan-Gefängnis an die Truppen der Übergangsregierung. Kurz darauf sollen zahlreiche Personen, darunter 126 Minderjährige aus dem Gefängnis entlassen worden sein.


Medienberichten zufolge soll sich die humanitäre Lage in mehreren mehrheitlich kurdischen Städten deutlich verschlechtert haben. Die UN warnten vor einer Krise, in Anbetracht von Unterbrechungen der Strom- und Wasserversorgung bei winterlichen Bedingungen. Die Straßen nach Kobane bspw. sollen am 23.01.26 vollständig gesperrt gewesen sein. Es drohe das Risiko eines Mangels an Lebensmitteln, essentiellen Konsumgütern und Medikamenten. Am 25.01.26 erreichte der erste Hilfskonvoi die Stadt Kobane, wo sich zahlreiche Binnenflüchtlinge, die im Rahmen der jüngsten Kämpfe und Eroberungen durch die Übergangsregierung geflohen sein sollen, aufhalten sollen. Insgesamt befänden sich Zahlen der UN nach mehr als 165.000 Binnenflüchtlinge in Kobane und dem Gouvernement Hasaka befinden, die in Folge der Eroberungen durch die Übergangsregierung dorthin geflohen sind.


2. Nordosten: Übergangsregierung übernimmt Kontrolle über IS-Gefangenenlager al-Hol; Gefangenentransfer in 


Medienberichten zufolge kam es am 19.01. und 20.01.26 in Folge von Kämpfen zwischen SDF und Regierungstruppen zu zahlreichen Ausbrüchen aus Gefängnissen und Lagern, in denen u.a. IS-Kämpfer oder deren Angehörige festgehalten waren. Die SDF warfen den Truppen der Übergangsregierung bzw. mit ihr verbündeten bewaffneten Milizen vor, die Gefängnisse angegriffen zu haben, während die Übergangsregierung den SDF vorwarf, IS-Kämpfer willentlich entlassen zu haben, um die Bewachung oder Freilassung von verbleibenden IS-Häftlingen als Druckmittel im Rahmen andauernder Verhandlungen nutzen zu können. Obgleich zahlreiche Geflohene Berichten zufolge wieder von Sicherheitskräften der Übergangsregierung gefangen genommen wurden, ist noch unklar, wie viele IS-Kämpfer sich weiterhin auf freiem Fuß befinden.


Die USA verkündeten am 20.01.26, sich im Kampf gegen den IS in Zukunft primär auf die Regierung in Damaskus zu verlassen, was eine Abkehr von ihrem jahrelangen Bündnis mit den SDF bedeutet. Am 20.01.26 übernahmen die Truppen der Übergangsregierung die Kontrolle über das al-Hol-Gefangenenlager, in welchem primär Familienangehörige zahlreicher IS-Kämpfer leben. Zuvor hatten die SDF sich plötzlich und US-Angaben zufolge ohne ausreichende Koordination von dem Lager zurückgezogen, sodass eine unbekannte Zahl an Personen entkommen konnte. In dem Lager sollen Angaben eines US-Amtsträgers zufolge zuletzt etwa 23.000 Personen gelebt haben, darunter etwa 2.000 irakische Staatsangehörige, sowie 6.000 weitere Staatsangehörige von Drittstaaten. Andere Medien berichten von insgesamt ca. 37.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, darunter 15.000 irakische und 6.000 Drittstaatsangehörige. Am 21.01.26 begann das US-Militär Medienberichten zufolge mit dem Transfer von 150 IS-Kämpfern aus Gefängnissen im Nordosten Syriens in Haftanstalten in Irak. Darunter befanden sich 65 Drittstaatsangehörige, auch aus Europa. Bis zum 25.01.26 stieg die Gesamtzahl auf etwa 275. US-Angaben zufolge könnten etwa 7.000 IS-Gefangene nach Irak transferiert werden. Insgesamt sollen etwa 9.000 (mutmaßliche) IS-Kämpfer in syrischen Gefängnissen festgehalten werden. Die Regierung in Bagdad kündigte an, die überstellten IS-Kämpfer strafrechtlich zur Rechenschaft ziehen zu wollen.


Quellen:


1. The New York Times, Clashes Erupt Around Syrian Prisons Holding Islamic State Fighters, last update 19.01.2026; The New York Times, For Syria’s Government, Kurdish Deal Is a Big Win on Shaky Ground, last update 20.01.2026; The New Arab, Syrian government gives SDF four days to integrate in new ceasefire agreement, last update 21.01.2026; The New Arab, Syrian government and SDF 'extend ceasefire deadline' amid US mediation, last update 24.01.2026; The New York Times, U.S. Shifts Away From Kurdish-Led Forces in Fight Against ISIS, last update 20.01.2026; Enab Baladi, Syrian Interior Ministry opens enrollment for enlisted personnel course in eastern Syria, last update 19.01.2026; The New York Times, U.S. Pivot in Syria Leaves an Old Ally in the Lurch, last update 21.01.2026; The New Arab, Syria: SDF 'massacres' 21 people near Kobane, last update 24.01.2026; The New Arab, Syria frees 126 children after taking Al-Aqtan prison from SDF, last update 25.01.2026; Reuters, Syria accuses Kurds of breaking truce in threat to chances of deal, last update 22.01.2026; The New Arab, SDF fighters hand over Aqtan prison to Syria government amid continued doubts over ceasefire deal, last update 25.01.2026; Reuters, Syria extends ceasefire with Kurdish forces by 15 days, last update 24.01.2026; The New York Times, Syria Announces Cease-Fire Extension, Hours After Truce With Kurds Expired, last update 24.01.2026; The New Arab, Syrian govt, SDF extend truce by 15 days to allow transfer of IS detainees, last update 24.01.2026; The New Arab, Life-saving aid reaches Kurdish-majority town in north Syria: UN, last update 25.01.2026; UNICEF, UNICEF Syrian Arab Republic Humanitarian Flash Update No. 3 (Escalation of Violence in Aleppo) - 23 January 2026, last update 25.01.2026.


2. The New York Times, Clashes Erupt Around Syrian Prisons Holding Islamic State Fighters, last update 19.01.2026; The New York Times, For Syria’s Government, Kurdish Deal Is a Big Win on Shaky Ground, last update 20.01.2026; The New Arab, Volatile security blocks UN from Syria IS-linked camp, says UNHCR, last update 23.01.2026; The New York Times, U.S. Shifts Away From Kurdish-Led Forces in Fight Against ISIS, last update 20.01.2026; The New York Times, U.S. Pivot in Syria Leaves an Old Ally in the Lurch, last update 21.01.2026; The New Arab, Exclusive: Syrians describe abuse by the SDF at al-Hol camp, deny Connection to IS, last update 23.01.2026; The New Arab, Europeans among 150 IS detainees transferred from Syria to Iraq, last update 23.01.2026; The New York Times, U.S. Starts Moving ISIS Detainees From Syria to Iraq, last update 21.01.2026; Associated Press, Baghdad says it will prosecute Islamic State militants being moved from Syria to Iraq, last update 25.01.2026.

Aktuelle Informationen aus den Briefing Notes des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 19. Januar 2026

1. Nordosten: Waffenstillstandsabkommen nach anhaltenden Kämpfen mit den SDF: Raqqa und Deir ez-Zor unter Regierungskontrolle


Am 18.01.26 unterzeichneten Ahmad al-Sharaa, der syrische Präsident und Mazloum Abdî, der Oberkommandeur der SDF, ein Waffenstillstandabkommen im Rahmen eines 14-Punkte-Plans mit umfassenden Neuregelungen u.a. hinsichtlich administrativer und militärischer Gebietskontrollen, wie verschiedene Medien berichteten. Al-Sharaa erklärte, die Umsetzung werde schrittweise, beginnend mit der Einstellung der Kampfhandlungen, erfolgen. Ein Zeitplan wurde nicht vorgelegt. Die Vereinbarung sieht u.a. die vollständige administrative und militärische Abtretung der Gouvernements Raqqa und Deir ez-Zor (beides mehrheitlich arabisch bewohnte Gebiete) an die Übergangsregierung vor.


Das Abkommen sieht außerdem vor, dass die Militär- und Sicherheitskräfte der SDF nach einer erforderlichen Sicherheitsüberprüfung auf individueller Basis und nicht als geschlossene Einheiten in die Struktur des syrischen Verteidigungs- und Innenministeriums integriert werden sollen. Weiter heißt es darin, dass die Kontrolle über alle Grenzübergänge sowie Gas- und Ölfelder an die Zentralregierung übergeben werden sollen. Außerdem werde diese die volle rechtliche und sicherheitspolitische Verantwortung für die Gefängnisse und Lager übernehmen, in denen derzeit noch Tausende IS-Kämpfer und deren Familienangehörige inhaftiert sind. Diese Punkte werden von

Beobachterinnen und Beobachtern als herber Rückschlag für die SDF betrachtet. Als Zugeständnisse an die kurdische Seite beinhaltet das Abkommen, dass hochrangige kurdische Militär- und Zivilpersonen Schlüsselpositionen in der Regierung erhalten sollen. Das Gouvernement Hasaka, das als Kerngebiet der kurdischen Bevölkerung gilt, soll vorerst unter militärischer Kontrolle der SDF bleiben; der Oberkommandeur der SDF bestätigte, dass sich die SDF aus den Gouvernements Deir ez-Zor und Raqqa dorthin zurückziehen werden. Hasaka müsse allerdings die Zivilverwaltung an Damaskus abgeben und werde einen einvernehmlich ernannten Gouverneur erhalten. Darüber hinaus verpflichteten sich die SDF mit der Unterzeichnung, Listen der im Nordosten Syriens anwesenden ehemaligen Offiziere der Assad-Regierung auszuhändigen sowie alle nicht-syrischen Personen auszuweisen, die der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) angehören. Obwohl das Abkommen einen sofortigen Waffenstillstand an allen Frontverläufen vorsah, wurden in einigen Gebieten weiterhin vereinzelte Gefechte gemeldet.


Am 13.01.26 protestierten Medienberichten zufolge mehrere Tausend syrische Kurdinnen und Kurden in Nordostsyrien gegen den Abzug kurdischer Kämpfer aus der Stadt Aleppo. Diese waren nach tagelangen tödlichen Zusammenstößen mit Sicherheitskräften der Übergangsregierung in den mehrheitlich kurdischen Stadtteilen Aleppos Sheikh Maqsoud, Ashrafiyeh und Bani Zeid infolge eines Waffenstillstands am 11.01.26 in den Nordosten evakuiert worden. Es kam laut Medienberichten zu weiteren Rückkehrbewegungen der dadurch vertriebenen Einwohnerinnen und Einwohner Aleppos. Kurzzeitig errichtete Notunterkünfte seien nach Angaben eines Regierungsmitarbeiters des Gouvernements Aleppo am 14.01.26 wieder geschlossen worden. Das syrische Verteidigungsministerium erklärte am 13.01.26 das Gebiet im Osten des Gouvernements Aleppo, das sich zwischen Deir Hafer und Maskana erstreckt und sich zu diesem Zeitpunkt unter der Kontrolle der kurdisch-geführten Demokratischen Kräfte Syriens (SDF) befand, zur militärischen Sperrzone und forderte alle kurdischen Streitkräfte in dem Gebiet auf, sich weiter Richtung Osten (östlich des Euphrat) zurückzuziehen. Ab dem 14.01.26 begann die Übergangsregierung damit, syrische Truppen in die Stadt Deir Hafer und umliegende Dörfer westlich des Euphrat zu entsenden. Laut Medienberichten kam es daraufhin in der Region um Deir Hafer zu Gefechten zwischen Regierungstruppen und den SDF. Am Morgen des 17.01.26 zogen die SDF von den bis dahin gehaltenen Gebieten im Osten des Gouvernements Aleppo, insbesondere von Deir Hafer und umliegenden Dörfern mit mehrheitlich arabischer Bevölkerung, ab. Medienberichten zufolge soll die Einnahme von Deir Hafer am selben Tag durch die syrische Armee weitgehend widerstandslos erfolgt sein. Indes setzte die syrische Armee ihren Vormarsch auf SDF-kontrollierte Gebiete am 17.01.26 fort und vermeldete die Einnahme der Stadt Tabqa, des Militärflugplatzes und des Euphratstaudamms von Tabqa sowie des großen al-Mansoura-Staudamms, ehemals bekannt als Baath-Staudamm, westlich von Raqqa-Stadt im Gouvernement Raqqa. Die Staudämme zählen zu strategisch wichtigen Wasser- und Energieanlagen des Landes. Die SDF warfen den Truppen der Übergangsregierung vor, gegen die Vereinbarung zum Truppenabzug verstoßen zu haben, nachdem Letztere noch weiter nach Osten zu Städten und Ölfeldern vorrückten, die nicht Teil der Vereinbarung waren. Medienberichten zufolge kam es entlang des Euphrat zu Gefechten um strategische Posten und Ölfelder. Nach Angaben der syrischen Armee sollen mindestens vier ihrer Soldaten bei Angriffen kurdischer Streitkräfte getötet worden seien; auch die SDF teilte mit, dass einige ihrer Kämpfer getötet worden seien, nannte aber keine Zahl. Der staatlichen Syrian Petroleum Company zufolge wurden die Ölfelder von Rasafa und Sufyan im Gouvernement Raqqa am 17.01.26 von der syrischen Armee erobert.


Wie Medien am 18.01.26 berichteten, gelang es der syrischen Armee mit Unterstützung arabischer Stammeskämpfer außerdem, in ein mehr als 150 km langes Gebiet entlang des östlichen Euphratufers vorzudringen, das sich von Baghouz nahe der irakischen Grenze bis zu den Städten al-Shuhail und Busayra erstreckt. Dabei brachten die syrischen Streitkräfte auch al-Omar als das größte Ölfeld des Landes sowie das Gasfeld Conoco unter ihre Kontrolle. Laut Medienberichten hatte die syrische Armee arabische Stammeskämpfer, die einen großen Anteil innerhalb der kurdisch-geführten SDF ausmachen, zum Überlaufen aufgerufen. Nach Regierungsangaben hätten daraufhin Hunderte arabische Streitkräfte die Seiten gewechselt und sich dem Kampf gegen die SDF angeschlossen. Im Zuge der Vorstöße der syrischen Armee flohen mehrere Tausend kurdische Familien aus den von Regierungstruppen eroberten Gebieten in die von den SDF kontrollierte Stadt Qamishli. Ferner nahmen syrische Streitkräfte am 18.01.26 Raqqa-Stadt ein. Wie Medien berichteten, versammelten sich Hunderte Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt, die eine arabische Bevölkerungsmehrheit ausweist, auf den Straßen, um die Kontrollübernahme durch die syrische Armee zu feiern. Bei damit einhergehenden bewaffneten Zusammenstößen mit den SDF sollen laut staatlichen Angaben zwei Zivilpersonen getötet worden sein.


Aufgrund der innenpolitischen Lage in Syrien sagte al-Sharaa seinen für den 19.01. und 20.01.26 geplanten Besuch in Deutschland, bei dem u.a. die Rückkehr von Syrerinnen und Syrern aus Deutschland besprochen werden sollte, kurzfristig ab.


2. Dekret zur Anerkennung kurdischer Rechte


Nach Angaben der staatlichen syrischen Nachrichtenagentur SANA erließ Präsident Ahmed al-Sharaa am 16.01.26 ein Dekret, das die Rechte der kurdischen Syrerinnen und Syrern bekräftigte: Das Dekret beinhaltet die Anerkennung der kurdischen Identität als Teil der syrischen Nationalität, erklärt Nowruz zu einem offiziellen Feiertag, erkennt Kurdisch neben Arabisch als Nationalsprache an und ermöglicht fortan Kurdischunterricht an öffentlichen sowie privaten Schulen in den Gebieten, in denen Kurdinnen und Kurden einen beträchtlichen Bevölkerungsanteil ausmachen. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Abschaffung von Gesetzen und Maßnahmen aus einer Volkszählung von 1962, infolge derer zahlreichen Kurdinnen und Kurden die syrische Staatsangehörigkeit aberkannt worden war. Allen betroffenen Einwohnerinnen und Einwohnern in den kurdischen Gebieten, einschließlich derer, die seither als nicht-registriert bzw. staatenlos gelten, soll demnach die syrische Staatsbürgerschaft mit gleichen Rechten und Pflichten gewährt werden.


Quellen:


1. Reuters, Syria's Kurds protest Aleppo violence as fears of wider conflict grow, last update 13.01.2026; AP, Displaced Aleppo residents return home after days of intense clashes, last update 14.01.2026; Enab Baladi, Aleppo, Gradual Return to Ashrafieh and Sheikh Maqsoud Neighborhoods, last update 15.01.2026; The New Arab, Syrian army declares SDF-controlled areas east of Aleppo closed military zone, last update 13.01.2026; AP, Syrian army and Kurdish forces exchange strikes east of Aleppo, last update 14.01.2026; Reuters, Syrian troops poised to attack Kurdish towns as SDF withdraws east of Aleppo, last update 16.01.2026; AP, Syrian military tells civilians to evacuate contested area east of Aleppo amid rising tensions, last update 15.01.2026; AP, Civilians flee on foot as Syrian military offensive looms east of Aleppo, last update 15.01.2026; Enab Baladi, Attacks escalate against SDF in Deir Ezzor, last update 13.01.2026; AP, Kurdish-led forces to withdraw from contested area in Syria, last update 16.01.2026; Enab Baladi, Syrian army takes control of west bank of Euphrates, last update 18.01.2026; The New York Times, Syria Advances on Kurdish-Held Areas as Washington Urges Restraint, last update 18.01.2026; Reuters, Syrian army continues advance against Kurdish-held towns despite US calls against it, last update 18.01.2026; SANA, Syrian Petroleum Company retakes two oil fields in Raqqa, leztzte Aktualisierung 17.01.2026; Aljazeera, Syrian government, Kurdish-led SDF agree on ceasefire: What to know, last update 18.01.2026; Reuters, Syrian forces seize major oil, gas fields in eastern Syria, security sources say, last update 18.01.2026; AP, Raqqa residents celebrate Syria government ceasefire deal with SDF, last update 19.01.2026; Reuters, Syria government, Kurdish forces agree sweeping integration to end clashes, last update 18.01.2026; The New Arab, Syria's leader agrees truce deal with Kurds after govt troops advance, last update 18.01.2026; AP, Syrian Government announces a ceasefire with the Kurdish-led Syrian Democratic Forces, last update 19.01.2026; Enab Baladi, Provisions of the ceasefire and the integration of the SDF into state institutions, last update 18.01.2026; The New York Times, Syrian Government and Kurdish-Led Force Agree to Merge After Clashes, last update 18.01.2026; CNN, Syria’s military has seized swathes of Kurdish-held territory. Here’s what we know, last update 19.01.2026; Süddeutsche Zeitung, Syrischer Übergangspräsident verschiebt Deutschlandbesuch kurzfristig, last update 18.01.2026; The New Arab, Syrian president cancels Germany visit: Berlin, last update 19.01.2026.


2. Reuters, Syria's Sharaa grants Kurdish Syrians citizenship, language rights for first time, SANA says, last update 16.01.2026; The

New York Times, Syria’s President Affirms Kurds’ Rights, in Overture to the Minority, last update 16.01.2026; Enab Baladi, Presidential decree grants Syrian nationality to Kurds, last update 16.01.2026.

Machtwechsel in Syrien: SVR fordert weiterhin Schutz für Geflüchtete

Vor dem Hintergrund des Machtwechsels in Syrien warnt der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) in einem aktuellen Pressestatement vor vorschnellen Rückkehrforderungen. 


Zwar sei das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach §73 AsylG gesetzlich verpflichtet, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen. „Das ist aber erst dann der Fall, wenn sich die Verfolgungssituation dauerhaft geändert hat und nicht mehr besteht, so dass den Rückkehrenden keine Gefahren mehr drohen. Das kann seriös derzeit niemand sagen, entsprechende Forderungen sind daher vor dem Hintergrund des beginnenden Wahlkampfes zu sehen“, sagt der SVR-Vorsitzende Prof. Hans Vorländer.


Das vollständige Pressestatement gibt es unter: https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2024/12/SVR-Presseinformation_Syrische-Fluechtlinge-brauchen-weiterhin-Schutz.pdf

Aktuelles aus Syrien: Informationen aus den wöchentlichen Briefing Notes des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 3. November 2025

Informationen über Syrien in Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Syrien